Monarchie (grch., d. i. Einherrschaft) heißt diejenige Staatsform, in welcher ein Individuum, der Monarch, als selbständiges und dauerndes Haupt des Staats betrachtet wird. In dem Monarchen wird die Staatsgewalt konzentriert und personifiziert. Ihm kommen die Majestätsrechte zu. (S. Majestät.) Unter dem Namen der M. werden die verschiedenartigsten Staatsformen zusammengefaßt. Auch die orient. Despotie wird M. genannt, obwohl sie den Unterthanen nur Pflichten, keine Rechte zugesteht. Für das heutige Europa kommt nur in Betracht a) das mittelalterliche ständischbeschränkte Erbfürstentum, das noch in Traditionen nachwirkt; b) die absolute M., die in den letzten Jahrhunderten herrschend wurde, dann aber ausartete und in ganz Westeuropa beseitigt wurde; e) die konstitutionelle M., die zuerst in England ausgebildet, im 19. Jahrh. die regelmäßige curop. Staatsform geworden ist. Früher gab es noch Wahlmonarchien neben den Erbfürstentümern. Das deutsche Königtum, das röm. Kaisertum, das Papsttum als Königtum, die Kronen von Polen waren Wahlmonarchien. Durch die Erblichkeit hat die M. festere Dauer erhalten und ist vor Wahlkämpfen bewahrt worden.