FeedMorgengabe
Sitten & ModeBrockhaus 1882

Morgengabe (donum matutinale) nannte man ursprünglich das Geschenk, welches der neue Ehemann der Frau am Morgen nach der Hochzeit machte. Spuren dieser Einrichtung finden sich schon in den ältesten deutschen Gesetzen. Die M. war früher ziemlich allgemein und ihre Größe wurde im Ehevertrage bestimmt; später fand sie nur beim Adel statt. Bei den sog. unstandesmäßigen Ehen vertrat sie die Stelle eines vollkommenen Abfindens, und von ihr hatte die Frau alle Ausgaben für sich und ihre Kinder zu bestreiten. Etwas anderes ist die im Rechte des «Sachsenspiegelso wurzelnde gesetzliche oder sächsische Morgengabe, worunter man diejenigen beweglichen Sachen verstand, welche eine adelige Witwe nach dem Tode ihres Mannes aus den Gütern bekommen mußte. Dahin gehörten alles feldgängige Vieh weiblichen Geschlechts, Schafe und Gänse, u. s. w. Selten wurde indes die sächsische M. in Natur gegeben, sondern es verglichen sich gewöhnlich die Erben des Mannes mit der Frau über eine gewisse Geldsumme, die sie erhielt. In Sachsen 1829 abgeschafft, ist das Institut der M jetzt meist hinfällig geworden. In der Bibelübersetzung Luthers wird durch M. die Summe bezeichnet, welche der Vater des Bräutigams an die Familie der Braut, als Kaufpreis der letztern, zahlt. Vgl. Schröder, «Geschichte des ehelichen Güterrechts in Deutschlande (2 Bde., Stett. 1863 — 74); Vocke, (Gemeines eheliches Güter- und Erbrecht in Deutschlando (2 Bde., Nördl. 1873).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 868Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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