FeedMundium
Recht & StaatBrockhaus 1882

Mundium, Mundschaft (vom althochdeutschen munt, d. i. Hand, Schutz, abzuleiten), auch Vogtschaft, Vogtei, ist die alte Bezeichnung für ein Schutzverhältnis, wie es noch gegenwärtig bei der Vormundschaft besteht. Den Anfang der Staatenbildung bezeichnete auch in Deutschland ein Zustand, wo der Einzelne nicht durch die öffentliche Gewalt, sondern nur durch private Beziehung zu engern Personenverbänden gesichert war. Als ein solcher Verband stellt sich zunächst die Familie dar, welche ihre schwächern Mitglieder zu stützen hat. Im M. des Hausvaters über Frau und Kind tritt mehr das Pflichtmäßige und die Befugnis, sie vor und außer Gericht namentlich durch die Forderung von Bußen und Wergeld zu vertreten, hervor, als der Zweck, die rechtliche Stellung des einen auf Kosten der Hilfsbedürftigen zu erhöhen, wie dies bei der Stellung des röm. Hausvaters der Fall ist. Das Schutzrecht des deutschen Familienoberhauptes geht nach seinem Tode auf den nächsten großjährigen Agnaten über. Während großjährig gewordene Söhne den Familienschutz selbst gewähren, bleiben unverheiratete oder verwitwete Personen weiblichen Geschlechts immer unter dem M., woraus sich die jetzt meist aufgehobene Geschlechtsvormundschaft entwickelt hat. Außerdem bestanden Schutzverhältnisse (Mundschaften) zwischen dem Herrn und seinen Hörigen und Freigelassenen. Die Mundgewalt des deutschen Königs bedeutete in fränkischer Zeit sein Amt für Frieden und Ordnung zu sorgen und umfaßte alle Unterthanen. Später beschränkte es sich auf Familienlose, Witwen, Waisen, Fremde. Vgl. Kraut, Die Vormundschaft nach den Grundsätzen des deutschen Rechtsv (Gött. 1835 —59); Rive, „Geschichte der deutschen Vormundschaftvy (2 Bde., Braunschw. 1862—74); Lardy, WLes léêgislations civiles des cantons suisses en matière de tutelle etc.o (Par. 1877); Stammler, aliber die Stellung der Frauen im alten deutschen Rechte (Berl. 1877).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 932Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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