FeedMotu proprio (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Motu proprio (lat.), aus eigenem Antrieb, eine seit Innocenz VIII. gebräuchliche Formel in päpstl. Verordnungen, welche bewirkt, daß die in einer solchen Verordnung enthaltene Entscheidung nicht bestritten werden darf, ausgenommen, wenn dadurch ein erworbenes Recht eines andern verletzt braucht für eine derartige Verordnung.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 896Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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