Samwer (Karl Friedr. Lucian), bekannt durch seine staatsrechtlichen Schriften über Schleswig-Holstein, geb. 16. März 1819 in Eckernförde, studierte zu Kiel und Berlin die Rechte und veröffentlichte bereits 1844 die Schrift Die Staatserbfolge der Herzogtümer Schleswig-Holstein» (Kiel w1844). Gegen den Offenen Brief des Königs von Dänemark 1846 trat S. mit zwei kritischen Schriften auf. Er nahm dann an der Erhebung der Herzogtümer gegen die Einverleibung Schleswigs teil und wurde von der provisorischen Regierung nach London gesendet. Im Okt. 1848 erfolgte seine Ernennung zum Bureauchef im Ministerium des Auswärtigen. In den J. 1849 und 1850 war S. als Vertrauensperson der Statthalterschaft bei den Friedensverhandlungen in London und Berlin beteiligt. Inzwischen verfaßte er in Gemeinschaft mit Droysen die Schrift: »Die i Danemar Schleswig-Holstein und das Königreich Dänemarko (1. u. 2. Aufl., Hamb. 1850), worin er die von der dän. Regierung seit 1806 gemachten Versuche zur Dänisierung der Herzogtümer darlegte. Im Sommer 1851 wurde er Professor des schlesw.⸗holstein. Landesrechts zu Kiel. Nach Wiederherstellung der dän. Regierung sofort entfernt, wurde er von dem Herzog Ernst von Coburg-Gotha 1852 zum Bibliothekar in Gotha, dann zum vortragenden Rat im Staats-Conversations-Lexikon. 13. Aufl. XIV. ministerium, 1859 zum Mitglied des Gesamtministeriums ernannt. Im J. 1863 trat S. alsbald in die Dienste des Erbprinzen Friedrich von Augustenburg, dem er bis zum Juni 1866 zur Seite stand. 2 Spätherbst 1866 kehrte er in seine frühere tellung nach Gotha zurück, wo ihm der Herzog zugleich die Verwaltung eines Teils des coburgischen Hausvermögens übertrug. Seit 1856 setzte S. den Martensschen „Recueil de traitéso fort (7Bde., Gött. 1856—75; 2. Serie mit J. Hopf, Bd. 1—8, Gött. 187683). Er suß 8. Dez. 1882 in Gotha.