San-Stefäno, unbedeutende Hafenstadt am Marmarameer, 40km westlich von Konstantinopel, wurde geschichtlich durch den hier 3. März 1878 geschlossenen Präliminarfrieden, welcher den Rus sis Im großen Hauptquartiere der russ., bis vor Konstantinopel vorgedrungenen Armee wurden hier durch die russ. Grafen N. Ignatiew und Nelidow, sowie die türk. Paschas Safvet und Sadullah hauptsächlich folgende Bedingungen vereinbart: Die Türkei tritt an Montenegro einen ungefähr 37 km breiten Grenzdistrikt im Norden, Osten und Süden des Fürstentums, dessen Unabhängigkeit anerkannt wird, ab und gestattet den Montenegrinern freie Schiffahrt auf der Bojana. Auch Serbien und Rumänien werden als unabhängige Staaten anerkannt, Serbien wird durch Altserbien mit Nisch und Sienitza vergrößert, Rumänien erhält von der Türkei eine angemessene Entschädigung für die aufewendeten Kriegskosten. Bulgarien wird ein triutpflichtiges, im übrigen selbständiges Fürstentum unter einem christl. Fürsten und umfaßt außer dem Gebiet zwischen Donau und Balkan fast ganz Rumelien, sodaß nördlich des Agäischen und Marmarameers nur die Chaleidische Halbinsel mit Salonichi, sowie Thrazien mit Adrianopel unter direkter türk. Verwaltung bleiben. Kreta, Thessalien, Epirus, Bosnien und Herzegowina erhalten durch eine europ. Kommission die erforderlichen Reformen der innern Verwaltung, deren Ausführung von seiten der Mächte dauernd überwacht wird. Die Türkei Röh 1410 Mill. Rubel Kriegsentschädigung an ußland und tritt die Dobrudscha, das vormals russ. Bessarabien, sowie die Gebiete von Ardahan, Kars, Batum, Bajazid und alles Land östlich des Soghanlü-Dagh definitiv ab, wofür 1100 Mill. Rubel an der vorgedachten Kriegsentschädigung erlassen werden. Diese Bestimmungen erlitten durch den Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878, der den Krieg auch formell beendigte, wesentliche Abänderungen. (S. Berliner Kongreß.)