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ErdkundeBrockhaus 1882

Santa-Lucia, zu den Kleinen Antillen gehörige brit. Insel Westindiens, südlich von Martinique, nordwestlich von Barbados, ein Teil des Gouvernements der Windwards-Islands, zählt auf 614 akm (1883) 40 532 C., von denen nur gegen 1000 Weiße und zwar franz. Abstammung, alle übrigen Neger sind. S. wird von N. nach S. von einem üppig bewaldeten Gebirge durchzogen, welches an seinem füdwestl. Ende in den beiden Pitons de la Soufriere bis zu 826, beziehungsweise 817 m aufsteigt. Der vulkanische Boden ist fruchtbar und gut bewässert; die jährliche Regenmenge bedeutend, Orkane häufig. Zahlreiche heiße Quellen kommen vor. Angebaut werden namentlich Zucker, Kaffee, Kakao und Baumwolle. Der Wert der Ausfuhr betrug 1883: 214000, derjenige der Einfuhr 191000 Pfd. St.; in demselben Jahre beliefen sich die öffentlichen Einnahmen der Insel auf 43000, die Ausgaben auf 37000, die Schuld auf 32000 Pfd. St. Hauptort der Infel ist Port Castries, auf der Nordwestküste, mit 4000 E. S. wurde am St.⸗ Lucientage (13. Dez.) 1498 durch Columbus entdeckt, 1635—66 von Engländern besiedelt, war im 18. Jahrh. abwechselnd im Besitz der Engländer und Franzosen und erst seit 1814 endgültig britisch. Sauta-Lucia-Bai, die buchtartige Mündung des Flusses Umvolosi an der Ostküste von Sululand auf der Ostseite Südafrikas, durch einen flußartigen Arm mit dem nördlicher gelegenen Strandsee Santa-Lucia verbunden, welcher, vom 28.7 südl. Br. durchschnitten, bei einer Länge von 70 km eine Breite bis zu 40 km erreicht. Im Auftrage des bremer uwald 15.209 1 Lüderitz erwarb der Reisende Einwald 13. Nov. 1884 durch Vertrag mit König Dinizulu die Bai nebst einem 405 qkm großen Gebiet; im Laufe des Dezember jedoch zog der Kommandant des engl. Kriegsschiffes Goshawk an der S. die brit. Flagge auf und reklamierte dadurch dasselbe Gebiet als brit. Besitztum. Die engl. Regierung stützte sich dabei auf einen Vertrag vom 5. Okt. 1843, durch welchen der damalige Zuluhäuptling Panda die Bai und Flußmündung an Großbritannien abgetreten hatte. Trotzdem eine wirkliche Besitzergreifung seitens der Engländer nie erfolgt war, erklärte der deutsche Botschafter in London durch eine Note vom 7. Mai 1885 an das Foreign Office, daß das Deutsche Reich die eingelegte Verwahrung gegen das Hissen der brit. Flagge in S. zurückziehe und sich verpflichte, an der Küste zwischen der Kolonie Natal und der Delagoabai keine Gebietserwerbung zu machen oder Schutzherrschaften zu übernehmen. Die Erwerbung der S. durch Einwald hat demnach keine Rechtskraft erhalten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 215Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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