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ErdkundeBrockhaus 1882

Schaffhausen, der 12. Kanton der Schweiz, liegt, vom Großherzogtum Baden auf drei Seiten umschlossen, nördlich von den Kantonen Zürich und Thurgau auf dem rechten Ufer des Rheins und besteht aus drei getrennten Gebietsstücken mit einem Gesamtareal von 294 àkm, wovon 39 Proz. auf Waldungen, 4 Proz. auf Rebland, 53 Proz. auf Ackerland, Wiesen u. s. w. entfallen und 4 Proz. unproduktiv sind. Der Norden und Osten des Kantons wird von den Juraplateaus des Randen und des Reyath eingenommen; der Südwesten gehört zum Klettgau. Hauptfluß ist der Rhein, dem der Grenzfluß Wutach und die Biber zugehen. Der Kanton zählt (1880) 38348 E. meist deutscher Zunge und reform. Konfession (4154Katholiken, 33 Israeliten), von denen 43,6 Proz. durch Urproduktion, 35,9 Proz. durch die Industrie, 10 Proz. durch Handel und Verkehr ernährt werden. Der Landbau liefert, namentlich im Klettgau, Getreide, Obst und Wein (Hallauer) im überfluß. Bei der Viehzählung von 1876 besaß der Kanton 1044 Pferde, 9060 Rinder, 5948 Schweine, 4232 Ziegen, 1427 Bienenstöcke. Der Bergbau beschränkt sich auf die Ausbeutung zahlreicher Gips⸗, Kalk⸗ und Sandsteinbrüche und ergiebiger Thongruben. Die Industrie hat, seitdem die Wasserkraft des Rheins durch Turbinenanlagen und Drahtseiltransmissionen für gewerbliche Zwecke nutzbar gemacht worden ist, einen bedeutenden Aufschwung genommen. Ihre Hauptzweige sind die Eisen⸗-und Stahlwarenfabrikation, die Wollpinnetei und die Uhrmacherei. Dem Handel dienen die Kantonalbank und mehrere Privatbanken der Hauptstadt, die Linien Konstanz-S.⸗ Basel der Badischen Staatsbahnen und S.⸗Winterthur-Zürich der Schweizer Nordostbahn, sowie die Dampferlinie Konstanz-S. Dank dem Rheinfall bei Laufen ist auch der Touristenverkehr ein sehr lebhafter. Die das Weh Wohnplätze sind außer der Hauptstadt das Weindorf Unter-Hallau (s. Hallau), der Marktflecken Schleitheim (2373 C.), das induftrielle Dorf Neuhausen (1862 E.) am Rheinfall und das Städtchen Stein am Rhein. Die Verfassung (von 1876) ist demokratisch. Gesetzgebende Behörde ist der Große Rat, je ein Mitlied auf 500 E., vollziehende der Regierungsrat b 1 Ohltaator Das Referendum ist in Finanzagen obligatorisch, in den andern Angelegenheiten fakultativ; überdies steht dem Volke das Recht der Initiative zu Gesetzen auf Begehr von 1000 stimmfähigen Bürgern zu. In administrativer insicht zerfällt der Kanton in sechs Bezirke mit zuammen 36 Gemeinden. Jede Gemeinde besitzt ein riedensrichteramt, jeder Bezirk ein Bezirksgericht, öchste Instanz ist das Obergericht. Das reine Staatsvermögen betrug 1884: 11257350 Frs. die Einnahmen der Staatskasse 571380 Frs., die Ausgaben 567480 Frs. Die reformierte Kirche steht unter der Synode und dem Kirchenrat, die katholische unter dem Bischof von Basel. Das Schulwesen ist wohlgeordnet. Die höchste Lehranstalt ist das Gymnasium der Hauptstadt. In militärischer Hinsicht gehört S. zum Stammbezirk der 6. Divi-W5 Das Wappen ist ein gekrönter schwarzer idder im goldenen Felde. Die Geschichte des jetzigen Kantons S., dessen Gebiet nach der Karolingischen Gaueinteilung dem Klettgau und dem Höhgau angehörte, ist im wesentlichen diejenige seiner Hauptstadt. Dieselbe verdankt ihre Entstehung einer Fischer⸗ und Schifferniederlassung, die sich wahrscheinlich im 8. oder 9. Jahrh. um die letzte Fähre (Scapha ⸗ Fähre, Kahn) oberhalb des Rheinfalls bildete, 1052 durch die Gründung der Abtei Allerheiligen größere Bedeutung erlangte und zuerst 1190 als Stadt erwähnt wird. Im J. 1264 erhielt die Stadt die Reichsfreiheit, wurde aber 1380 vom Reiche an Habsburg verpfändet, von dessen Herrschaft sie sich 1419 loskaufte; 1454 schloß sie mit den Eidgenossen ein Bündnis ab, das 1479 erneuert wurde, und 1501 wurde sie als 12. Ort in den Bund aufgenommen. Nachdem S. 1529 die Reformation ein Fin e erwarb es durch Säkularisation und Kauf ein Landgebiet, das von dem zünftig-aristokratischen Stadtregiment durch Landvögte verwaltet wurde. Durch den Umsturz der alten Eidgenossenschaft 1798 wurde dieses Unterthanenverhältnis beseitigt und Stadt und Land der Helvetischen Einheitsrepublik zugeteilt, bis die Mediationsakte von 1803 dem Kanton die frühere Selbständigkeit wiedergab und sein Gebiet durch die Stadt Stein am Rhein vergrößerte. Durch die Restaurationsverfassung von 1814 wurden die Vorrechte der Stadt gegenüber dem Lande teilweise wiederhergestellt, was zu öftern Rnpölrs und im Jan. 1831 zum Aufstand des Landvolks, Beseitigung der städtischen Privilegien und Einführung einer neuen repräsentativ-demokratischen Verfassung fuhrte. Seither hat sich der Kanton im demokratischen Sinne weiter entwickelt und durch die Verfassungsrevision von 1876, welche das fakultative Referendum und die Initiative einführte, den Üübergang von der repräsentativen zur reinen Demokratie eingeleitet. Bei den Abstimmungen über die Revision der Bundesverfassung 1872 und 1874 stimmte S. beidemal mit starker Majorität für Revision. „Litteratur. Imthurn, (Der Kanton S., historisch, Beienar ch und statistis cho (St. Gallen 1840); „Beiträge zur vaterländischen Geschichte, herausg. von der Historisch-Antiquar. Gesellschaft-Schaffh. 1863 fg.): Rüeger, 4Chronik der Stadt und Landschaft S. » (2 Bde., Schaffh. 1880—84); Pletscher,«S. und Umgebungo (Zür. 1882).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 291Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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