Scholarchät (grch., d. h. Schulvorstand) hieß in einigen Ländern die Behörde, welche die Oberaufsicht über die höhern Lehranstalten führte und gewöhnlich aus den ersten Geistlichen und Magistratspersonen bestand; ein einzelnes Mitglied hieß cholarch. [Schullehrerin.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 454Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei