FeedSchonung
Recht & StaatBrockhaus 1882

Schonung bedeutet einen jungen Holzbestand, welcher dem Maule des Weideviehes noch nicht entwachsen ist, in welchem deshalb noch nicht geweidet werden darf. Die meisten Gesetze belegen das Weiden von Vieh in den S. mit besonders strengen Strafen, die S. müssen aber durch Tafeln oder Strohwische als solche bezeichnet sein. Der Ausdruck S. hat sich zur Bezeichnung der jüngsten Bestände in manchen Waldgegenden noch erhalten, wo die Viehweide als unverträglich mit einer rationellen Forstwirtschaft schon längst abgeschafft ist.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 468Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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