Schonzeit oder Hegezeit ist die Bezeichnung für gewisse in den meisten europ. Staaten gesetzlich bestimmte Monate, in welchen das nütkliche Wild behufs der Fortpflanzung und der Aufzucht der Jungen nicht abgeschossen werden darf. Diese Monate entsprechen bei jeder Wildart deren naturgeschichtlichen Verhältnissen. Die S. stimmt aber nicht in allen Staaten genau überein; in einigen ist sie länger, in andern kürzer, in manchen ist das Abschießen gewisser weiblicher Tiere gänzlich untersagt, z. B. in Bayern und einigen kleinen deutschen Staaten das der Rehgaisen, Wildkälber, Gems⸗ und Rehkitzen, Auer⸗ und Birkhennen, in Osterreich ebenfalls das der Auer⸗ und Birkhennen. Um eine internationale S. für die der Landwirtschaft nützlichen Vögel ins Leben zu rufen, sind vielfache, aber immer noch erfolglose Versuche durch Vogelschutzvereine gemacht worden. choo, japan. Hohlmaß, ist der hundertste Teil des Koku (s. d.), also 1,81 1.