Schutzgebiet ist die offizielle Bezeichnung für einige deutsche Kolonien, namentlich solche, welche durch Schutzbriefe (s. d.) unter deutsche Oberhoheit gestellt sind. Die Rechtsverhältnisse der deutschen S. sind durch das Gesetz vom 17. April 1886 geregelt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 531Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei