FeedSchutzbegleitung
GeschichteBrockhaus 1882

Schutzbegleitung, soviel wie Convoi. „Schutzbriefist dievom Staatsoberhaupt urkundlich erteilte Zusicherung eines besondern Schutzes. Solche S. erhielten früher z. B. Angeklagte, wenn sie sich aus Furcht vor der Rache des Verletzten oder seiner Angehörigen dem Gericht nicht stellen wollten, sowie Zahlungsunfähige, welche die Rechtswohlthat der Güterabtretung erlangt hatten, um ohne Behelligung durch Wechselgläubiger bei der Ordnung ihres Kreditwesens mitzuwirken. Auch ganzen Klassen der Bevölkerung, welche nicht volle Berechtigung genossen, wie die Juden oder in der Türkei alle Nichtmohammedaner, wurden S. ausgestellt. (Vgl. Geleit und Sauvegarde.) die Deutsche Ostafrikanische Gesellschaft (27. Febr. 1885, s. u. Lufidschi) und die Neuguinea-Kompagnie (17. Mai 1885, s. u. Neuguinea). Durch diese S. wurden die in denselben bezeichneten Gebiete unter die Oberhoheit des Deutschen Reichs gestellt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 529Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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