Segen heißt die Anwünschung der göttlichen Gnade unter Anrufung Gottes. Im Judentum gab es einen häuslichen und öffentlichen S.; jenen sprach der sterbende Vater über seinen Erstgeborenen, diesen der Priester über das Volk beim Gottesdienst. Im christl. Gottesdienst erhielt sich namentlich die sog. mosaische oder aaronitische Segensformel (4Mos. 6,24—26) im Gebrauch, welche auch bei allen gottesdienstlichen Handlungen, Taufen, Trauungen, Begräbnissen u. s. w. angewendet zu werden pflegt. Von dem mosaischen unterscheidet man den apostolischen Segen (2 Kor. 13, 13), welcher häusig in der evang. Kirche die Predigt beschließt. Die Gemeinde empfängt den S. gewöhnlich stehend. Die feierliche Weihe mancher Perfonen unter Segenssprüchen, z. B. bei der Konfirmation oder bei dem Antritt eines Amts, heißt die Einsegnung, bei Wöchnerinnen die Aussegnung. Bei der Erteilung des S. an einzelne Personen findet die Handauflegung statt. Über die Eins egnung von Brot und Wein beim Abendmahl s. Konsekration. In der kath. Kirche heißt die Segenserteilung Benediktion (s. d.).