Seigneur (vom lat. senior, d. i. der Altere), nachmals auch gekürzt in Sieur, hieß ehedem in Frankreich derjenige, welcher als Lehn oder freies Ällod ein erbliches Territorium oder wenigstens darüber die hohe oder niedere Gerichtsbarkeit (Seigneur justicier) besaß. Ein solches Territorium nannte man Seigneurie, den Inbegriff der Rechte aber, die an demselben haften, Seigneuriage. Später jedoch wurde unter dem letztern Worte besonders das königl. Münzrecht verstanden. Gegenwärtig bedient man sich des Titels S. nur gegen souveräne Fürsten; Prinzen, Herzöge, Erzbischöfe werden mit Monseigneur tituliert. Auch (Herr Gotto wird im franz. Kirchenstile mit S. ausgedrückt. Die Verkürzung von S. ist Sire, soviel als gnädiger Herr, welches Wort bei Anreden an Monarchen gebraucht wird. Grandseigneur heißt im gesellschaftlichen Leben derjenige, dessen Sitten und Lebensart den Mann von vornehmer Abkunft und großem Vermögen verraten.