Seligsprechung oder Beatifikation heißt in der kath. Kirche der feierliche Akt, durch welchen ein verstorbener Frommer nach Untersuchung seines Wandels und seiner Verdienste vom Papste der bimmlischen Seligkeit für teilhaftig erklärt wird. Die kirchenrechtlichen Wirkungen dieses Akts sind der Anspruch auf Privatverehrung in einem bestimmten Teile der Kirche und die Anwartschaft auf die künftige Heiligsprechung oder Kanonisation (s. d.), durch welche letztere eine öffentliche Verehrung in der gesamten Kirche begründet wird. Die S. kam erst im 12. Jahrh. auf.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 683Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei