FeedSicherheitszündhölzchen
Recht & StaatBrockhaus 1882

Sicherheitszündhölzchen, s. unter Zünd-Enttaeluh d des Beweises. Zur S. kann auf Parteigesuch Augenschein stattfinden, Vernehmung von Sachverständigen, Zeugen, wenn der Verlust des Beweismittels zu besorgen ist 0 B. Tod eines Zeugen), oder doch Erschwerung ihrer Benutzung, oder wenn der Gegner zustimmt; sogar einem unbekannten Gegner gegenüber ist Beweissicherung möglich, wenn glaubhaft ist, daß der Beweisführer ohne sein Verschulden den Gegner nicht bezeichnen kann. Zur Benutzung des Protokolls über die Beweisaufnahme sind beide Teile berechtigt. Das Nähere s. Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich, §§. 447 fg.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 772Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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