Sonntag, eigentlich der der Sonnengottheit geweihte Tag, heißt bei den Christen der erste Tag in der Woche, welcher schon in den ältesten Zeiten als Tag der Auferstehung Jesu neben dem jüd. Sabbat und später an dessen Stelle mit steigender Strenge als Ruhetag gefeiert wurde (ogl. Apokal. 1, 10 Lu αιι Iueeα, Apostelg. 20, 7). Im Briefe des Barnabas (Kap. 15) und in dem Briefe des Plinius an Kaiser Trajan wird die Feier des S. als allgemeine christl. Sitte vorausgesetzt. Ging man früher nach beendigter Andacht an die gewöhnlichen Tagesgeschäfte, so untersagte (321) Konstantin dieselben, doch mit der Einschränkung, daß die günstige Witterung für Feldarbeiten auch am S. zu benutzen gestattet sein sollte; Gerichtssachen sollten ruhen. Kaiser Theodosius der Altere und der Jüngere verboten auch Schauspiel am S.; eine Synode von Chälons (649) fügte die Enthaltung von Feldarbeiten hinzu. Kaiser Leo III. (717—741) aber untersagte jede Arbeit an diesem Tage, und nunmehr wurde die ganze Strenge des jüd. Sabbatgebots auf den christlichen S. angewendet. Mit dem Verfall des kirchlichen Lebens im Mittelalter trat auch eine mehr und mehr um sich Ausibrh Profanation des S. ein, die sich in der usübung weltlicher Geschäfte und in dem Genuß rauschender Vergnügungen kundgab. Die deutschen Reformatoren forderten eine würdige Feier des S., doch ohne gesetzliche Strenge, wogegen die Reformierten das jüd. Sabbatgebot auf den christlichen S. anwenden wollten. Die strengste Sonntagsfeier hat sich in der Anglikan. Kirche, in England, Schottland und Nordamerika erhalten, wo man die jüd. Sabbatgesetze unbedingt auf die christlichen S. überträgt. Zur Aufrechthaltung dieser Strenge traten sog. Sonntagsgesellschaften zusammen. In Deutschland ist neuerdings eine strengere Sonntagsfeier von verschiedenen Seiten, insbesondere von der kirchlich-konservativen Partei, aber auch vom hygienischen und humanitären Gesichtspunkte aus angestrebt worden. Vgl. Schauenburg, Hygienische Studien über die Sonntagsruhe (Berl. 1876); Henke, Beiträge zur Geschichte der Lehre von der Sonntagsfeierv (Stendal 1873). Die jetzt noch gewöhnlichen Namen der S. kommen teils von den Festen her, denen sie folgen, teils von den Anfangsworten der alten lat. Kirchengesänge oder Kollekten, welche meistens aus den Psalmen entlehnt waren. Unsere Kalendersonntage sind: 1) ein S. nach Neujahr, der jedoch nur in solchen Jahren eintritt, in welchen Neujahr auf einen der vier letzten Wochentage fällt; 2) sechs S. nach Epiphania (s. d.), doch können deren auch weniger sein, je nachdem das Osterfest früher oder später fällt; 3) die S. Septuagesimä, Sexagesimä und Estomihi (Ps. 71, 3)3 4 die Fastensonntage Invocavit (Ps. 91, 15), Reminiscere (Ps. 25, e), Oculi (Ps. 25, 15), Lätare (Jes. 66, 10), Judica (Ps. 43, ½) und Palmarum 6. Palmsonntag); 5) sechs S. nach Ostern: Quasimodogeniti (1 Petr. 2, 2), Misericordias Domini (Ps. 23, s oder 89, 2), Jubilate (Ps. 66,), Cantate (Pf. 96, 1), Rogate Matth. 7, 7) und Exaudi (Pf. 27, 7); 6) die Trinitatissonntage, deren Anzahl von dem frühern oder spätern Eintritt des Osterfestes abhängt und höchstens 27 beträgt; 7 die Adventsonntage (s. unter Advent); 8) ein S. nach Weihnachten, welcher nur dann eintritt, wenn das Weihnachtsfest nicht auf den Sonnabend oder S. fällt. (Vgl. auch Festtage und Feiertage.