Fasten als Religionsübung, entweder zum Zeichen der Trauer oder zur Vorbereitung auf das Gebet und auf heilige Handlungen überhaupt, oder auch als Kasteiungsmittel, war schon bei vielen Völkern des Altertums, besonders aber bei den Agyptern und Juden gebräuchlich. Bei den alten Juden war nach dem Gesetze nur die Feier des großen Versöhnungstages mit F. verbunden; außerdem aber fasteten sie auch bei der jährlichen Erinnerung an nationale Trauertage, wie an die Eroberung des Tenpe durch Nebukadnezar, an die Zerstörung des Tempels durch Titus u. s. w. Die heutigen Juden zählen außer dem Versöhnungstage vier Hauptfasttage. Zur Zeit Jesu legten die Pharisäer und Essäer einen sehr großen Wert auf das F.; jene fasteten (nach Luk. 18, 12) zweimal in der Woche, die Essäer oft mehrere Tage nacheinander. Letztere enthielten sich überhaupt des Genusses von Fleisch und Wein, was mit dualistischen Ansichten von der Materie zusammenzuhängen scheint. Durch die udenchristen wurde trotz 5. Sute Freiheit, welche esus gegenüber der jüd. Sitte in dieser Hinsicht behauptet hatte (Matth. 6, 16 fg.; 9, 14 fg.), das F. auch in die christl. Kirche übertragen. Bei den Ebioniten (s. d.) finden sich die strengen essäischen Fastengrundsätze wieder, welche auch bei mehrern gnostischen Parteien infolge des bei denselben herrschenden Dualismus Eingang fanden. Etwas anderer Art waren die geschärften F. der Montanisten (. d.), welche als Vorbereitungsmittel — das aneblich nahe bevorstehende 1000jährige Reich galten. Gegensatze zu diesen Parteien erklärte die kath. irche das F. anfänglich für frei. Doch pflegte man ewöhnlich wöchentlich an jeder Mittwoch (weil die Dun an diesem Tage den Mordanschlag auf Jesu eben gefaßt hätten) und Freitag (als Todestag Jesu) und jährlich zur Erinnerung an die Grabesruhe Jesu 40 Stunden, von Charfreitag, nachmittags 3 Uhr, bis zur Morgenfrühe des Ostertags gejunium quadragesimale), zu fasten. Die wöchentlichen Fasttage hießen „Wachtager, lat. stationes, dies stationarii, jejunia quartae et sextae (feriae). Von den Bischöfen wurden außerdem bei besondern Veranlassungen noch besondere F. angeordnet; doch vernahm man frühe schon Klagen über die Härte, welche sich in ihren Fastengeboten aussprach. Das F. am Sonnabend war in der ersten b. m Kirche verboten und kam erst seit dem 4. Jahrh. im Abendlande, besonders in Rom, statt des Mittwochsfastens auf, wogegen die orient. Kirche die alte Sitte beibehielt. Doch wurde das Sonnabendfasten seit dem 8. Jahrh. auch in der abendländ. Kirche wieder durch die an diesem Tage (namentlich in Klöstern) eingerichtete Marienfeier verdrängt, sodaß nur der Freitag als Wochenfasttag übrigblieb. Aus dem 40stündigen Fasten vor Ostern ging schon in der alten Kirche die 40tägige Fastenzeit hervor, nach ihrer mit Beziehung auf das 40tägige F. Jesu in der Wüste festgesetzten Dauer Quadragesima (Quadragesimalfasten) genannt. Als Anfang des 40tägigen F. setzte Gregor d. Gr. (um 600) den Ascherwittwoch fest. Sonntags wird auch in der Quadragesimalzeit niemals gefastet, die griech. Kirche setzt außerdem auch die Sonnabende aus. Außerdem fastete man an den Vorabenden hoher Feste (Vorbereitungsfasten), namentlich vor Apostel⸗ und Heiligentagen (Vigilienfasten), ferner in der Adventszeit und Mittwoch, Freitag und Sonnabend jeder AQuatemberwoche (Fronfasten, Quatemberfasten, jejunia quatuor tempestatum). Das Pfingfest hat keine 1bis Pünalten als weil die ganze Zeit von Ostern bis Pfingsten als Festzeit gilt und also ohne F. gefeiert werden muß. Ziemlich früh schon betrachtete man das F. als kirchlich auferlegtes Bußmittel zur Austilgung begangener Sünden, sowie als freiwillig übernommene Übung zur Erlangung einer höhern Vollkommenheit. Letzteres war namentlich in den Klöstern der Fall. Außerdem kommen seit dem 5. Jahrh. noch 5 zur Abwendung öffentlicher Unglücksfälle vor (Bannfasten), welche im 9. Jahrh. 432 in der deutschen Kirche eingeführt wurden. Das Tridentiner Konzil bestätigte in der 25. Sitzung die kirchliche Einrichtung der F. als ein vorzügliches Mittel, das zum Abtöten des Fleisches heilsam sei. In den Klöstern wird das F. noch jetzt streng gehalten, und noch gegenwärtig bestimmt der Wichof im sog. Fastenmandat, wie es in jedem Jahre mit dem 40tägien is beson werden soll. Nach den Fastengeoten ist besonders der Genuß von Fleischspeisen untersagt. Zu den erlaubten Speisen, A st enspeisen genannt, gehören Milch- und Mehlspeisen, Vegetabilien, Fur (zu denen man auch die Fischotter rechnet), Eier, Butter. Letztere zu essen, war sonst auch verboten, doch gestattete der Papst gegen Bezahlung ihren Genuß, und dazu erließ er die sog. Butterbriefe. Leute über 60 Jahre, Personen, die sehr schwere Arbeiten verrichten, Soldaten im Felde, Kinder, Kranke, schwangere und stillende Frauen sind dem Fastengebote nicht unterworfen; andere aber können von demselben durch den Bischof oder auch durch den Beichtiger in einzelnen Fällen Fastendispens erhalten. Auch in der griech. Kirche ist das F. gebräuchlich; ja es wird hier so streng gehalten, daß man an den asttagen nur Mehl⸗ und Pflanzenspeisen genießt und oft selbst Fische zu essen vermeidet. Die Mönche dieser Kirche fasten gewöhnlich dreimal wöchentlich, am Montag, Mittwoch und Freitag. Sie genießen dann nur 7½½½4 te, Wurzeln und Kräuter. Außer mehrern kleinern F. hat die griech. Kirche vier große Fastenzeiten: 1) Das Weihnachtsfasten (oder 4h. in welchemfedoch der (vom 15. Nov. bis 24. Dez.), in welchem jedoch der Genuß von Fischen, Wein und Öl erlaubt ist. 2) Das F. vor Ostern (vom Montag nach dem Sonntage Sexagesimä bis Ostern), in welchem die Kirche bis zum Sonntage Quinquagesimä Milch, Butter, Käse, Cier, Ol und Wein zu genießen gestattet; doch ist letzteres beides, mit Ausnahme der Sonnabende und Sonntage, verb vom Sonntage Quinquagesimä bis Ostern verboten. Am Feste der Verkündigung Mariä und am Sonntage Palmarum ist der Genuß von Fischen erlaubt, in der Charwoche aber am Donnerstag, Freitag und Sonnabend nur der Genuß von Brot und Wasser. 3) Das Apostelfasten, zur Feier des Gedächtnisses der Apostel Petrus und Paulus, vom ersten Montage nach Pfingsten bis zum 29. Juni, wird wie das Weihnachtsfasten gehalten. 4) Das Muttergottesfasten (vom 1. bis 15. Aug.), in welchem nur Sonnabends und Sonntags der Genuß von OÖl und Wein gestattet ist. Zu den vier großen