FeedSperansky (Graf Michael)
GeschichteBrockhaus 1882

Speransky (Graf Michael), russ. Staatsmann, geb. 1. Jan. 1772 im Gouvernement Wladimir, der Sohn eines Geistlichen Ramens Nadeschdin, erhielt seine Bildung in der geistlichen Akademie zu Petersburg, wo er besonders den mathem. Wissenschaften oblag, sodaß er bereits 1797 als Professor der Mathematik und Physik bei jener Akademie angestellt wurde, welche Stellung er indessen gegen diejenige eines Privatsekretärs des Fürsten Kurakin vertauschte. Kaiser Alexander I. ernannte ihn 1801 zum Staatssekretär. Er kam bald in direkte Beziehungen zum Kaiser, und ihm wurde die Ausarbeitung eines Planes zur Organisation der Verfassung und Verwaltung des ganzen Reichs übertragen. S. ist als der eigentliche Begründer des russ. Beamtentums anzusehen, dessen Einfluß er an die Stelle desjenigen der Günstlinge zu setzen suchte. Schon 1808 wurde er Kollege des Justizministers, 1809 erhielt er den Rang eines Wirkl. Geheimrats und sodann das Amt des Reichssekretärs. Doch während sein Einfluß stieg, bereitete sich auch schon sein Sturz vor. Man klagte über Neuerungen, beschuldigte S. geheimen Einverständnisses mit Frankreich und klagte ihn schließlich des Verrats an. S. mußte einer Intrigue, an deren Spitze verschiedene vornehme Beamte und vor allen der Polizeiminister Balaschow standen, unterliegen und wurde plötzlich 27. März 1812 nach Nishnij-Nowgorod, dann nach Perm in die Verbannung geschickt. Im J. 1814 erlaubte man ihm, ein kleines Landgut 185 km von Petersburg zu beziehen, wo er seine Zeit der Erziehung seiner Tochter, dem Landbau und den Wissenschaften widmete. Unerwartet in den Staatsdienst zurückberufen, ward er 1816 zum Gouverneur der Provinz Pensa und 1819 zum Generalgouverneur von Sibirien ernannt. Hier deckte er die unglaublichsten Mißbräuche auf, organisierte die Verwaltung Sibiriens und wirkte für das Schicksal der Verbannten und Angesiedelten zwei Jahre hindurch sehr segensreich, bis er im März 1821 vom Kaiser Alexander I. am Hofe wieder aufgenommen und zum Mitgliede des Reichsrats ernannt wurde; doch erlangte er keinen Einfluß Erst Kaiser Nikolaus übertrug ihm die Abfassung. des Reichsgesetzbuchs. (S. Russisches Recht.) O. schrieb mehrere Denkschriften über die russ. Gesetzgebung; ins Französische übersetzt ist: «Procis des notions historiques sur la réformation du corps des lois russes, ete. Er starb in Petersburg Ind h 1839, nachdem er kurz zuvor in den Grafenr erhoben worden war. Vgl. von Korff, „Das en des Grafen S.» (russisch, Petersb. 1861). Seine Tochter, Elisabethvon Bagrejew-S., geb. zu Petersburg 17. Sept. 1799, eine Frau von ausgezeichneter Bildung, die ihrem Vater in die Verbannung gefolgt war und sich mit einem Herrn Bagrejew vermählte, hat sich als (franz.) Schriftstellerin über religiöse und philos. Gegenstände bekannt gemacht. Sie starb 4. April 1859 in Wien. Vgl. Duret, Un portrait russe (Lpz. 1867).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 66Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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