FeedBludow (Graf Dmitri Nikolajewitsch)
GeschichteBrockhaus 1882

Bludow (Graf Dmitri Nikolajewitsch), russ. Staatsmann, geb. auf dem Gute Romanowo (Gouvernement ladimir) 16.April 1785, stammte aus einer alten Familie, bildete sich auf der Universität Moskau und nahm mit seinen Studiengenossen Shukowskij und Uwarow an den litterarischen I.+m% ungen teil, die in dem Verein Arsamaso ihren Mittelpunkt fanden, trennte sich jedoch bald von ihnen, um nicht in den Verdacht des Liberalismus zu kommen. Seit 1801 in Staatsdiensten, zunächst als Diplomat, war B. nacheinander Legationssekretär in Stockholm und Wien, dann An Eneland. und eine Zeit lang acgelehrt träger in England. Nach Rußland zurückgekehrt, ward B. auf Empfehlung Karamsins, der ihm sterbend die Herausgabe des 12. Bandes seiner „Geschichte des Russischen Reichss (erschienen Petersb. 1829) übertrug, von dem Kaiser Nikolaus zum Staatssekretär ernannt. Als solcher nahm er an der Aburteilung der Verschwörer von 1825, insbesondere als Verfasser des Berichts der Unterfuchungskommission, so hervorragenden Anteil, daß er sich bleibend die Gunst und das Vertrauen des Kaisers Nikolaus erwarb. Dem System desselben unbedingt * machte er rasch eine glänzende Carriere. B. wurde 1832 Minister des Innern, 1839 Justizminister und noch am Schlusse desselben Jahres Präsident des Gesetzgebungs-Departements im Reichsrat. In dieser Eigenschaft vervollständigte er die Kodifizierungsarbeiten Speranskijs und suchte durch die unter seinem Einflusse entstandenen Ukase von 1842 und 1847, nach welchen den Hörigen verstattet wurde, rechtsgültige Verträge mit ihren Gutsherren zu schließen und Grundeigentum zu erwerben, auf eine Besserung der Lage des leibeigenen Landvolks hinzuarbeiten, was indessen —— elang, weil der Kaiser seine reformatorischen sichten bald wieder aufgab. Daneben ward B. zu andern wichtigen Aufträgen verwendet, wie 1846 zu der Mission nach Rom, wo er ein Konkordat unterhandeln sollte, das die Verhältnisse der röm.⸗kath. Kirche in Rußland ordnete, und das 15. Aug. 1847 wirklich zu Stande kam. Im J. 1842 erhielt er den Grafentitel. Auch Alexander II. schenkte ihm großes Vertrauen, und von allen Staatsmännern der frühern Epoche gewann B. neben dem Grafen Panin den größten Einfluß auf die neue Regierung. Im Sept. 1855 ward er der Nachfolger Uwarows als Präsident der Akademie der Wissenschaften, im Jan. 1858 Mitglied des Hauptkomitee, das zur Durchführung der Bauernemanzipation eingesetzt wurde, und im Jan. 1861 an Orlows Stelle Präsident des Reichsrats und des Ministerconseils. Als solcher unterzeichnete er 2. März 1861 den Akt, der die definitive ersnd mn des Leibeigenschaftssystems aussprach. Er starb am Jahrestage dieses denkwürdigen Ereignisses zu Petersburg 2. März 1864. Aus der che mit einer Prinzessin Stscherbatow hinterließ er mehrere Kinder. Der älteste Sohn, Graf Andreij B., Diplomat, wurde 1861 Gesandter in Athen, 1866 in Dresden; seit 1870 ist er in Brüssel. Ein zweiter Sohn, Wadim B., war Staatsrat im russ. Ministerium des Auswärtigen. Bedeutender war eine unvermählt gebliebene Tochter, Gräfin Antonig B., die, fanatisch russisch-national und griechisch-kirchlich, ihren Salon zu einem Mittelpunkt der Bestrebungen der altruss. Partei machte.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 184Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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