Staatsbetrieb heißt der vom Staat auf eigene Rechnung unterhaltene Betrieb eines wirtschaftlichen (Produktions⸗, Handels⸗ oder Transport⸗) Unternehmens. Derselbe ist entweder ein freies, indem der Staat die Konkurrenz anderer Unternehmer in dem gleichen Zweige ungehindert zuläßt, oder ein monopolistischer, wenn der Staat sich die Ausnutzung eines Verkehrszweigs ausschließlich vorbehalten hat. Im letztern Falle ist wieder zweierlei zu entscheiden: entweder ist das Monopol ein rein finanzielles, eine bloße Form der Erhebung einer Verbrauchssteuer von einem dazu geeigneten Gegenstand, wie das Tabaks⸗ oder Salzmonopol in mehrern Staaten, oder dasselbe hat zugleich oder vorzugsweise eine allgemeine wirtschaftliche Bedeutung, wenn nämlich die Annahme gerechtfertigt ist, daß der Betrieb in den Händen des Staates für das Gesamtwohl zweckmäßiger und besser eingerichtet werden kann, als es von Privatunternehmern zu erwarten ist. Hierher gehört namentlich der Postbetrieb, der in allen, und der Telegraphenbetrieb, der in fast allen civilisierten Ländern als sogenanntes Regal dem Staate vorbehalten ist. Zu Gunsten dieser beiden S. macht man namentlich die Rücksicht auf die gleichmäßige Verteilung des Post⸗ und Telegraphendienstes durch das ganze Land geltend, sowie auch die Möglichkeit, bei günstiger Finanzlage die Gebühren im allgemeinen Interesse auf einen für die Privatunternehmung nicht annehmbaren Stand herabusetzen; auch sprechen die Erfahrungen, die man in England mit dem privaten Telegraphenbetrieb gemacht hat und in den Vereinigten Staaten noch macht, keineswegs gegen den S. Für den freien S. galt lange Zeit als Lehre, daß der Staat in demselben stets hinter den Privatunternehmungen zurückbleibe und sich daher solcher wirtschaftlicher Thätigkeit gänzlich zu enthalten 1— Es kommt indes bei der Entscheidung dieser rage einerseits auf die Natur der betreffenden Betriebe und andererseits auf die in verschiedenen Ländern verschiedene Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Beamtenpersonals an. Ist die letztere genügend, so ist nicht abzusehen, weshalb Staatsbeamte ein Unternehmen nicht ebenso gut verwalten könnten, als Beamte von Aktiengesellschaften. Gleichwohl wird man nur solche Unternehmungen als geeignet für den S. betrachten können, die wegen ihrer großen Ausdehnung und Verzweigung ungewöhnlich zahlreiche Interessen berühren und dadurch gewissermaßen einen öffentlichen Charakter erlangen. Zu dieser Klasse sind namentlich die Eisenbahnen zu rechnen, bei deren Betrieb durch große Gesellschaften leicht thatsächliche Privatmonopole entstehen. Einzelne Unternehmungen, wie Waffenfabriken, Druckereien u. s. w. konnten aus besondern Zweckmäßigkeitsgründen für den S. geeignet erscheinen. Staatsfabriken als Musteranlagen sind in den fortgeschrittenen Kulturländern nicht mehr zu empfehlen. Die zu seinem Dominialbesitz gehörenden Forsten und Bergwerke wird der Staat am besten selbst ausbeuten, für die landwirtschaftlichen Domänen dagegen erscheint die Verpachtung zweckmäßiger als die direkte staatliche Bewirtschaftung. Von allen Kulturstaaten hat Preußen gegenwärtig die größte Ausdehnung des S. aufzuweisen. Rach dem Budget von 1885/86 betragen die Bruttoeinnahme der Preußischen Staatsbahnen 679 Mill. Mark, die Betriebsausgaben 477 Mill. Mark; die staatlichen Berg⸗ und Hüttenwerke und Salinen liefern einen Rohertrag von 108 Mill. Mark bei 90 Mill. Mark Betriebskosten, die Forsten 53 Mill. Mark brutto und 22 Mill. Mark netto, die Seehandlung (staatliches Bankinstitut) 2½¼ Mill. Mark netto. Denkt man sich den S. auf alle Produktionszweige ausgedehnt und ausschließlich angewandt, so gelangt man zu dem utopistischen Ideal des centralistischen Sozialismus, das freilich noch durch eine nicht weniger utopistische Art der Verteilung der Produkte zu ergänzen wäre.