Staatshaushalt ist die planmäßig geordnete Staatswirtschaft, die Fürsorge für die regelmäßige Beschaffung und angemessene Verwendung der für die Erfüllung der Staatszwecke erforderlichen Mittel. Der Wirtschaftsplan des Staats wird zum Ausdruck gebracht in dem Staatshaushaltsetat, der den Voranschlag für alle Kategorien der Staatseinnahmen und Staatsausgaben innerhalb einer bestimmten Periode enthält und in größerer oder geringerer Spezialisierung der Bewilligung der Volksvertretung uaet h. durch welche er zum gesetzeskräftigen Budget (s. d.) wird.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 123Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei