FeedStaatsgrundgesetz
Recht & StaatBrockhaus 1882

Staatsgrundgesetz ist im allgemeinen jedes Gesetz ber diejenigen rechtlichen Ichen wesr und Einrichtungen des Staats, auf welchen wesentlich seine Verfassung (s. d.) beruht. Gewöhnlich aber bezeichnet man damit eine sog. Charte, d. h. ein schriftlich redigiertes Gesetz, welches alle als wesentlich auuch die Seiten der Verfassung, namentlich auch die aus der konstitutionellen Regierungsform sich ergebenden Rechte und Organisationen ordnet und in der Regel unter besondere Garantien gestellt ist. Die letztern bestehen darin, daß für Abänderungen der Verfassungsurkunde erschwerende Formen, Zweidrittel-oder Dreiviertelmajorität oder zweimalige Abstimmung nach bestimmtem Zwischenraum (so in Preußen) vorgeschrieben sind.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 123Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 7

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6