FeedStabsoffiziere
Recht & StaatBrockhaus 1882

Stabsoffiziere bilden in der Stufenleiter der Offizierchargen das Mittelglied zwischen den Generalen und den Hauptleuten und Subalternoffizieren; zu ihnen werden die Obersten, Oberstlieutenants und Majors gerechnet. Der zusammenfassende Name S. deutet an, daß der Charge ein Stab gebührt, trotzdem es viele S. in besondern Stellungen, z. B. beim Generalstab gibt, welche nicht nur keinen Stab unter sich haben, sondern zu dem Stab eines höhern Offiziers gehören.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 129Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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