FeedGrundschuld
Recht & StaatBrockhaus 1882

Grundschuld ist eine hypothekarische Obligation, bei welcher der Schuldgrund nicht angegeben ist. Die G. bezweckt die Freiheit des Hypothekenverkehrs und die Steigerung des Hypothekenkredits, indem sie der Anfechtung aus dem zu Grunde liegenden Rechtsgeschäft entzogen ist. Was gegenüber dem gewöhnlichen Schuldschein der Wechsel ist, soll die G. gegenüber der Hypothek sein.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 566Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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