Stab bezeichnet das bei den Kommandobehörden der Truppen, vom Bataillon u. s. w. aufwärts, stehende Personal. Dazu gehören außer dem Kommandeur: Adjutanten, Generalstabsoffiziere, Militärbeamte, Unteroffiziere, Ordonnanzen, Trainsoldaten, von denen die mit Offizierrang bekleideten den Oberstab, die übrigen den Unterstab bilden. Dem S. der höhern Kommandos (Brigaden, Divisionen, Armeekorps) werden im Kriege Stabswachen zur Bedeckung zugeteilt. Den zum S. gehörigen Personen wird teilweise dieser Name vorgesetzt, so z. B. Stabshornist, Stabstromdeter, Stabsfourier. über Generalstab oder Generalquartiermeisterstab s. Generalstab.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 128Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei