Steward of England (Lord High), Großhofmeister von England, einer der höchsten Würdenträger und ehemals der erste Diener der Krone in England. Die Würde war früher erblich im Hause Leicester bis auf Heinrich IV. und wurde seitdem nur bei bestimmten Gelegenheiten erneuert, nämlich bei einer Krönung und bei einem Prozeß gegen einen Peer. Im letztern Falle führt der Lord High Steward den Vorsitz, zerbricht bei Schluß der Verhandlungen seinen Stab und löst den für den bestimmten Fall aus Peers gebildeten Gerichtshof auf.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 230Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei