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AllerleiBrockhaus 1882

Stipendien (vom lat. stipendium, Sold, Löhnung, Tribut) nennt man diejenigen Gelder, welche zur Unterstützung Studierender (Stipendiaten) auf eine bestimmte Zeit aus milden Stiftungen, Staats⸗ und Stadtkassen oder Privatfonds ausgezahlt werden. Außerdem gibt es auch dergleichen Unterstützungen behufs einer Promotion oder zur Aufmunterung für angehende Docenten und sog. Reisestipendien, welche jungen Gelehrten oder Künstlern nach Vollendung ihrer Studien zur weitern Ausbildung im Auslande zuerkannt werden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 245Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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