Subsidien (lat.) nannten die Römer das dritte Treffen der Schlachtordnung, das den beiden vordern Treffen im Fall der Not zu Hilfe kam, daher figürlich soviel wie Unterstützung, Hilfe in der Not. Die neuere Zeit versteht unter Subsidien gewöhnlich Gelder, welche vermöge geschlossener Bündnisse oder Verträge ein Staat dem andern zahlt, um von ihm bei einem mit einem dritten Staate entstehenden Kriege entweder nicht beunruhigt, oder, welcher letztere Fall der gewöhnlichste ist, mit einer in den Verträgen festgesetzten Anzahl Truppen unterstützt zu werden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 338Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei