FeedTara lital.
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Tara lital., d. h. der Abgang) nennt man das Gewicht der äußern Umhüllung (der Kiste, des Fasses u. s. w.) einer verpackten Ware. Behufs der Wertberechnung, welche sich in der Regel nur auf das Nettogewicht erstreckt, wird auf die noch in der Originalpackung befindlichen Waren auf den meisten Handelsplätzen eine vom Herkommen (der Usanz) eingeführte, aber nicht überall gleiche, feststehende Taranorm beobachtet, durch deren Abzug vom Bruttogewicht sich das für die Rechnung gültige Nettogewicht ergibt, welches aber hier und da noch durch Gewährung eines sog. Gutgewichts u. dgl. vermindert erscheint. Auch bei der Verzollung nach dem Nettogewicht gelten in den einzelnen Zollgebieten feststehende Tarasätze (Zolltara), da man sonst jede Ware für jenen Zweck der Umhüllung entkleiden müßte. Nettotara (reine T.) nennt man die T. dann, wenn sie durch besondere Wägung jeder einzelnen Kiste, jedes Fasses u. s. w. ermittelt und in Abrechnung gebracht wird. Supertara (Supratara) heißt eine an einigen Plätzen für gewisse Artikel übliche besondere Vergütung auf das Gewicht, welche außer der T. noch vom Bruttogewicht abgezogen wird; sie ist demnach eine Art Gutgewicht. Tarieren heißt das Abwägen der Warenumhüllungen behufs der Taraermittelung. Das Wort T. stammt aus dem Arabischen und ist durch die Italiener in die neuern abendländ. Sprachen gelangt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 473Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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