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Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Tausch ist die Hingabe einer Sache gegen Empfang einer andern als Gegenwert, ohne daß die eine oder die andere Sache ausschließlich den Charakter des Preises oder der Ware an sich trägt. Der Tauschvertrag ist die Übereinkunft über eine solche gegenseitige Leistung. Der T. ist eine bei höher entwickeltem Wirts chaftsleben nur selten vorkommende Verkehrsform, da er hier in der Regel durch Vermittelung des Geldes in Verkauf und Kauf zerlegt wird.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 506Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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