Temporalien heißen die mit der Berwalkung eines kirchlichen Amtes verbundenen weltlichen Rechte und namentlich Einkünfte im Gegensatz zu den Spiritualia, dem Inbegriff der dem Kirchenamte zustehenden geistlichen Machtbefugnisse. Soweit die T. in Deutschland in Hoheits⸗ und Regierungsrechten bestanden, sind sie durch die Säkularisationen fortgefallen, diese haben aber auch gleichzeitig zu Wege gebracht, daß die übrigen Temporalien in Staatsleistungen umgewandelt wurden. Das Maß der letztern ist in den Cirkumstriptionsbullen festgestellt worden. T.⸗Sperre nennt man die staatliche Maßnahme, durch welche der Staat den kirchlichen Beamten ihr vom Staate zu gewährendes Gehalt vorenthält. Soweit dieses Gehalt auf einem Gesetz beruht, ist auch zur T.⸗Sperre ein Gesetz erforderlich.