FeedSäkularisation
ReligionBrockhaus 1882

Säkularisation, vom lat. Säkulum (s. d.), nennt man die Verwandlung einer Person oder einer Sache aus einer geistlichen in eine weltliche, sofern das erstere nicht zur Strafe geschieht, wo Degradation vorliegt. Sachen werden säkularisiert, wenn sie die Eigenschaft kirchlicher Güter Rant 10 verlieren und in weltliche Hände kommen. Nach kanonischem Rechte kann sich dies nur infolge freier Entschließung der Kirchenvorstände unter oberhirtlicher Genehmigung ereignen. Indessen kommen schon unter den fränk. Königen Zwangsenteignungen durch die weltliche Gewalt vor, woran man jetzt vorzugsweise bei der Erwähnung von S. zu denken hat. Im Mittelalter war die überlassung von Liegenschaften, Zehntrechten und andern Einkünften, wodurch geistliche Anstalten die Schirmvogtei mächtiger Nachbarn vergalten, auch nicht immer eine ganz freiwillige. Die Reformation brachte in Deutschland viele geistliche Territorien in die Hände prot. Fürsten, die von den Stiftern und Kapiteln zu Administratoren gewählt wurden. Dadurch, daß der Westfälische Friede die Verwandlung der Erzbisthümer Magdeburg und Bremen, die Bistümer Halberstadt, Verden, Ratzeburg, Schwerin, Minden, Kamin, Kolberg, Merseburg, Naumburg, Meißen u. s. w. in weltliche Besitzungen genehmigte, erkannte er also nur eine längst vollendete nene an. Den lüberrest der reichsunmittelbaren geistlichen Besitzungen verwendete der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 zur Entschädigung der weltlichen Fürsten, welche infolge des Luneéviller Friedens — . linksrhein. Besitzungen an Frankreich hatten abtreten müssen, und gestattete dieser gleichzeitig auch die landsässi-Rn Stifter einzuziehen. In Frankreich hatte die evolution den reichen kirchlichen Besitz zur Bestreitung der gehäuften Staaksbedürfnisse verwendet, und in der neuern Zeit sind Spanien und zuletzt das Königreich Italien mit ähnlichen Maßregeln vorgegangen. (S. Kirchengut.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 132Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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