Territorialarmee bezeichnet eine Armee, deren Truppenkörper aus bestimmten Teilen des Staatsgebiets ergänzt werden und deshalb einen besondern, den provinziellen Eigentümlichkeiten ihres Ersatzbezirks entsprechenden Charakter besitzen, wie 3. B. bei der deutschen und österr. Landwehr, der russ. Reichswehr, der ital. Mobilmiliz und Territorialmiliz, den Territorialtruppen von Rumänien, Serbien und Bulgarien, der griech. Nationalgarde. In Frankreich insbesondere heißt T. der zweite Hauptteil des Heeres im Gegensatze zur aktiven Armee, welcher aus Truppen aller Waffengattungen besteht und zwei Aufgebote bildet, deren zweites indessen vorläufig noch nicht organisiert ist und als Ersatz für das erste oder zur Aufstellung von Landsturmtruppen verfügbar bleibt. Das erste Aufgebot der franz. T. besteht aus 145 Regimentern Infanterie und 9 Zuavenbataillonen (Algerien), 36 Regimentern Kavallerie und 1 Regiment afrik. Chasseurs, 18 Artillerieregimentern, 2 Artilleriebataillonen und 13 alger. Fußbatterien, 56 Kompagnien Artillerietrain, 52 Geniekompagnien, 18 Trainschwadronen, einigen Abteilungen Verwaltungs- und Sanitätstruppen, sowie den aus dem Forstpersonal und den Zollwächtern gebildeten besondern Formationen. Ein großer Teil dieser T. ist zur Verstärkung der franz. Feldarmee bestimmt, der Rest für den Besatzungsdienst.