FeedThöl (Joh. Heinr.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Thöl (Joh. Heinr.), namhafter Jurist, geb. 6. Juni 1807 zu Lübeck, studierte 1826—29 zu Leipzig und Heidelberg Jura, habilitierte sich 1830 an der Universität zu Göttingen, wo er 1837 außerord. Professor wurde, und folgte 1842 einem Rufe als ord. Professor nach Rostock. Vom 27. Nov. 1848 bis 21. Mai 1849 war T. Mitglied der Deutschen Nationalversammlung als Vertreter von Mecklenburg-Strelitz, wo er sich der zum linken CEentrum gehörigen Fraktion des Augsburger Hofs anschloß. Seit Michaelis 1849 wirkte er als ord. Professor in Göttingen; 1856 wurde er zum Mitglied des Staatsrats, 1860 zum Hofrat und 1872 zum Geh. Justizrat ernannt. Er starb zu Göttingen 16. Mai 1884. T.s Vorlesungen erstreckten sich auf das deutsche Privatrecht mit Lehnrecht und auf das Handelsrecht mit Wechselrecht und Seerecht. Er war Mitglied aller vier Kommissionen, welche 1847 in Leipzig, 1848 und 1849 in Frankfurt, 1857—61 in Nürnberg und Hamburg die Entwürfe der Deutschen Wechselordnung, des Deutschen Handelsgesetzbuchs und der Wechselnovellen ausarbeiteten. Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: Der Verkehr mit Staatspapiereno (Gött. 1835), „Das Handelsrechts (Bd. 1, Gött. 1841; 6. Aufl. 1879; Bd. 2, 1848; 4. Aufl. 1878; Bd. 3, 1880), «Entwurf einer Wechselordnung für Mecklenburgv (Rost. 1847); „Einleitung in das deutsche Privatrechto (Gött. 1851),CPraxis des Handelsrechts und Wechselrechtso (. Heft, Lpz. 1874). Tis größe Bedeutung für die Rechtswissenschaft beruht in der scharfen und logischen Ausbildung der handelsrechtlichen Begriffe, die von besonderer Bedeutung auf dem Gebiete des Wechselrechts geworden ist. Vgl. Frensdorff, Zur Erinnerung an Heinrich T.„ (Freiburg i. Br. 1885).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 642Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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