Endemann (Wilh.), namhafter deutscher Rechtslehrer, geb. 24. April 1825 zu Marburg in Kurhessen studierte 1843—46 daselbst und in Heidelberg Iuris rudenz und trat dann in den kurhess. Staassdienst. wurde 1852 Unterstaatsanwalt bei dem Kriminalgericht in Rinteln, 1853 Justizamtsassessor zu Fulda und 1856 Assessor bei dem Obergericht daselbst. Ostern 1862 folgte er einem Ruf als ord. Professor und Oberappellationsgerichtsrat nach Jena. In Schwarzburg-Rudolstadt 1867 in den Norddeutschen Reichst Rcarel gehörte er bis 1870 der Kommission für Ausarbeitung einer Civilprozeßordnung an. Als Abgeordneter für Eisenach war E. 1871—73 Mitglied des Deutschen Reichstags, in dem er sich der nationalliberalen Partei anschloß. Im J. 1875 folgte er einem Rufe als ord. Professor des Civil⸗ Strafprozesses, des Handels⸗ und Staatsrechts nach Bonn. Seine litterarische Thätigkeit begann E. mit der Schrift „Mitteilungen und Bemerkungen über den Entwurf eines deutschen Handelsgesetzbuchs» (Erlangen 1858). In dem Werke «Die Beweislehre der Cischichtich d (Seidelb. 1860) suchte er dogmenge⸗ — darzustellen, wie die formellen Beweislich zum Untergange * geworden sind. Eine populäre Darstellung der Resultate seiner Studien im Handelsrecht enthält die Schrift «Die Bedeutung der Wucherlehres (Berl. 1866). Außer der Vollendung des Brinckmannschen „Handbuchs (1860) sind noch hervorzuheben: Das deutsche Handelsrecht⸗ ber 56 1865; 3. Aufl. 1875), Die Entwickelung der Handelsgesellschaften» (Berl. 1867), Das deutsche nrr eidelb. —— „Die Rechtshilfe im Norddeutschen Bunder (Berl. 1869), „Studien in der romanisch-kanonistischen Wirtschafts⸗ und Rechtslehren d. 1, Berl. 1874), Der deutsche Civilprozeß. Erläuterungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Civilprozeßordnunge (3 Bde., Berl. 1878—79). Unter Mitwirkung mehrerer Autoren hat E. herausgegeben: Handbuch des Handels⸗, See⸗ und Wechselrechts» (Bd. 1—3, Lpz. 1881 —-83).