FeedTiberius Claudins Nero
GeschichteBrockhaus 1882

Tiberius Claudins Nero, röm. Kaiser, 14— 37 n. Chr., geb. 42 v. Chr., der ältere Sohn der Livia Drusilla aus ihrer ersten Ehe mit seinem gleichnamigen Vater, dem sie noch im J. 38, in welchem sie sich mit Octavian vermählte, den Nero Claudius Drusus gebar. Früh schon zeigte T. bedeutende, namentlich kriegerische Fähigkeiten, zugleich aber einen stolzen, verschlossenen, finstern Charakter, der sich auch in seinen Zügen und in der Haltung seines großen und kräftigen Körpers kundgab. Nachdem er als Tribun in Spanien gegen die Asturer und Cantabrer gedient, wurde er im J. 20 als Feldherr abgesendet, den Tigranes als König in Armenien einzusetzen. Im J. 5 v. Chr. unterwarf er mit Drusus die Rhätier und Vindelicier; im J. 13 bekleidete er zum ersten mal das Konsulat. Livia, die ihm den Weg zum Throne zu bahnen strebte, bewog, nach Agrippas Tode, im J. 12 den Augustus, daß er ihm gebot, sich von seiner Gemahlin Vipfania Agrippina, einer Tochter erster Ehe des Agrippa, zu scheiden und des letztern Witwe, des Kaisers Tochter Julia, zu heiraten (11 v. Chr.). Um dieselbe Zeit, 9 v. Chr., unterdrückte T. den Aufstand der Pannonier und Dalmatier. In Germanien, wohin er nach seines Bruders Drusus Tode im J. 8 ging, versetzte er einen Teil der Sigambern auf röm. Boden. Im J. 6 wurde ihm, nachdem ihm das prokonsularische Imperium ohne Zweifel schon vorher übertragen war, die tribunizische Gewalt auf fünf Jahre und damit eine gewisse Anwartschaft auf den Thron verliehen. Bald aber bewirkte die Feindseligkeit, die zwischen ihm und seinen Stiefsöhnen Gajus und Lucius Cäsar, sowie der Julia selbst bestand, daß T. des Augustus Auftrag, Armenien den Parthern entreißen, ablehnte und sich wie in freiwillige zerbannung nach Rhodus begab, wo er mehrere Jahre, mit griech. Litteratur, aber auch mit Astrologie, mit letzterer unter Leitung des Platonikers Thrasyllos, beschäftigt, verlebte. Endlich wurde ihm im J. 2 u. Chr. durch Livia, welcher der Sturz der Julia gelungen war, die Rückkehr nach Rom ausgewirkt, und 4 n. Chr. brachte jene, nachdem die beiden Stiefsöhne T. tot waren, ihren Gemahl dazu, den T. trotz seiner Abneigung gegen ihn zu adoptieren. Zugleich freilich adoptierte Augustus auch seinen einzigen noch lebenden Enkel Agrippa Postumus, und T. selbst mußte seines Bruders Drusus Sohn Germanicus (s. d.) adoptieren, erhielt aber selbst wieder die tribunizische Gewalt auf fünf oder wahrscheinlicher gleich auf zehn Jahre verliehen. Gleich darauf wurde T. nach Germanien gesendet, wo er im J. 5 bis zur Elbe vordrang und das Land zwischen Rhein und Weser unterwarf. Den Feldzug, den er im J. 6 von Noricum aus gegen Marbod beabsichtigte, unterbrach der Aufstand der Pannonier und Dalmatier, der die röm. Macht aufs gefährlichste bedrohte, und den er und Germanicus erst in den J. 8 und 9 mit der äußersten Anstrengung zu unterdrücken vermochten. Währenddessen hatte Livia die Verbannung des Agrippa Postumus bewirkt, und im J. 13 wurde T., der in Germanien im J. 11, nach der Niederlage des Varus, wenigstens die Rheingrenze wieder gesichert hatte, ohne Zweifel vor Ablauf seiner bisherigen Befugnisse wiederum die tribunizische und die prokonsularische und zugleich die censorische Gewalt der Regierung verliehen und so seine Mitregentschaft und die Nachfolge in der Regierung aufs neue festgestellt. Als bald darauf im J. 14 Augustus starb, wurde T. vom Senat als Kaiser, aber allerdings nicht mit bereitwilligem Entgegenkommen anerkannt. Die Ermordung des Agrippa Postumus sicherte ihm den Besitz des Throns; die gefährlichen Empörungen der Legionen in Pannonien und Germanien wurden von Drusus und Germanicus unterdrückt. In dem Regierungssystem, das T. nun befolgte, sind die Verhältnisse der Stadt Rom und die des Reichs zu unterscheiden. Die Reichsverwaltung wurde von ihm tüchtig geführt; die Provinzen befanden sich wohl und auch die Übertragung des Wahlrechts vom Volke auf den Senat, die er gleich im ersten Jahre vornahm, war nur den veränderten Verhältnissen angemessen. Seine Maßregeln gegenüber Rom, dem Senat und der eigenen Familie nahmen aber allmählich, zum Teil infolge des Einflusses des Sejanus (s. d.), zum Teil auch nach dessen Sturze infolge der durch dessen Verrat gesteigerten Verbitterung T. einen mehr und mehr despotischen und tyrannischen, ja grausamen Charakter an. Die Ausdehnung, welche den Prozessen wegen Majestätsbeleidigung gegeben wurde, mit der Absicht, den Senat gleichzeitig zu strafen und durch das damit verbundene Denunciationssystem zu schwächen, die Einrichtung des Prätorianerlagers innerhalb der Mauern Roms als einer Zwingburg des Despotismus (im J. 23), die Schreckensherrschaft, die er Sejanus als Präfekten der Prätorianer, der T. eigenen Sohn Drusus im Bunde mit dessen Gemahlin vergiftet haben soll, von 23 31 ausüben ließ, während er selbst von 26 an Nauf der Insel Capri sich den raffiniertesten Ausschweifungen überließ, die Ermordung der Agrippina, Witwe des Germanicus, und zweier ihrer Söhne (33): dieses alles ist eine Kette allgemeiner und einzelner Maßregeln, eines planmäßigen Despotismus, der dadurch nicht völlig entschuldigt wird, daß er zum Teil ein Gebot der Notwendigkeit, zum Teil die Folge der bittern Erfahrungen des Despoten war. Endlich 37 auf einer Reise, die er unter dem Vorgeben, von Capri nach Rom zurückkehren zu wollen, in Campanien machte, erlrankte T. Nach der dramatischen, aber kritisch nicht wohl haltbaren Erzählung des Tacitus hielt man den von schwerer Ohnmacht Betroffenen schon für tot und huldigte bereits dem Caligula (s. d.), seinem Großneffen, welchen er durch Adoption zum Nachfolger erklärt hatte, als plötzlich T. sich wieder erholte. Da ließ Macro, des Sejanus Nachfolger, ihn 16. März im Bett ersticken. Den Schatz, den er durch strenge Sparsamkeit und Ordnung in den Finanzen zusammengebracht und der sich auf gegen 600 Mill. Mark belaufen haben soll, verschwendete Caligula in kurzer Zeit. T. hinterließ, wie Augustus, Memoiren, aus denen Sueton eine Stelle aufbewahrt hat, welche beweist, daß T. darin vor offenbarer Unwahrheit nicht zurückscheute. Litteratur. Hinsichtlich der neuerdings versuchten Rettung des T.: Sievers, «Tacitus und T.» (1850 fg., und in den „Studien zur Geschichte der röm. Kaisero, Berl. 1870); Stahr, «Tiberiuso (Berl. 1863; 2. Aufl. 1873); L. Freytag, T. und Tacituso (Berl. 1870); Wiesner, «T. und Tacituso (Krotoschin 1877); dagegen Pasch, Zur Kritik der Geschichte des Kaisers T.„(Altenburg 1866); Leonhard, alüüber die Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit des Tacitus⸗ (Ellwangen 1877); einen vermittelnden Standpunkt vertritt Beulé, «T. und das Erbe des Augustus» (deutsch von Döhler, Halle 1873). Vgl. noch Thamm, De fontibus ad Tiberii historiam pertinentibus (Halle 1874); Weidemann, «Die Quellen der ersten sechs Bücher von Tacitus' Annaleno (Kleve 1873); Horstmann, «über die Quellen des Tacitus in den sechs ersten Büchern der Annalen» (Marb. 1877); Herbst, „Quaestiones Taciteaer (Stettin 1880).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 674Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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