FeedTierschutz
Recht & StaatBrockhaus 1882

Tierschutz entspringt dem sittlichen Gefühl des Menschen, welches auch andern Wesen das Recht des ungestörten Lebensgenusses zugesteht, wie z. B. im uralten Kultus der Hindus, der alten Agypter und anderer Völker Beweise genug zu finden sind. Die grausamen Kampfspiele der alten Römer ließen das Mitgefühl für die Tierwelt nur spät erwachen, und erst der neuesten Zeit gehören die jetzt fast überall wirksamen Tierschutzvereine an, wozu England den Anstoß gab. In Deutschland folgten der Verein in Dresden 1839, Hamburg 1841, München und Berlin 1842, Wien 1847, Stuttgart 1862, und jetzt gibt es an 200 solcher Vereine in Deutschland, die zu Provinzialverbänden und weiter zu einem Reichsverband zusammengefaßt sind. Ihr Bestreben ist ein durchaus humanes, indem sie zur Verhinderung der Tierquälerei die bessere Behandlung der Zugtiere (Pferde und Esel, Ochsen, Kühe, Hunde), ferner den Transport des Schlachtviehs und dessen schnelle Tötung, ferner das Mästen und Töten des Geflügels, der Frösche, Fische u. s. w. streng überwachen und den Frevler zur Bestrafung bringen, andererseits aber gute Behandlung der Tiere belohnen. Zu den offenen Fragen der Zeit gehören indes noch die Einschränkung der Vivisektionen (s. d.) an den höhern Lehranstalten, ferner das sog. Schächten, das den Todeskampf sehr in die Länge zieht, das zum noblen Vergnügen gehörende Taubenschießen und andere Dinge mehr. Als das wirksamste Mittel zur Verhütung der Tierquälerei ist die Erziehung des Menschen zu betrachten, weshalb auf diese alle Aufmerksamkeit verwendet werden muß. Dem humanen oder moralischen T. schließt sich der ökonomische an, dessen Aufgabe darin besteht, das gestörte Gleichgewicht im Haushalt der Natur durch den Schutz nützlicher Tiere nach Möglichkeit wiederherzustellen. Zu ihm gehört der Vogelschutz, bei welchem aber ein überall gleichmäßig zur Anwendung kommendes Gesetz sich nicht bewährt, sondern solches immer nach lokalen Verhältnissen eingerichtet werden muß, indem z. B. einzelne Vögel, wie die Stare, in Weinbaugegenden schädlich, dagegen in Getreideländern äußerst nützlich sind u. s. w. Als allgemein schädlich muß das Eiersammeln bezeichnet werden, wie z. B. der Kiebitz- und Seevögeleier, das, neben dem brutalen Schießen solcher Vögel in den Seebädern, deren Kolonien schon höchst bedenklich vermindert hat. Noch viel tadelnswerter sind aber die Eiersammlungen der Jugend, welche in der Regel jedes wissenschaftlichen Wertes entbehren, dagegen aber eine Leidenschaft erzeugen, die alles Mitgefühl für hilflose Wesen erstickt, somit demoralisierend wirkt und der Landeskultur enormen Schaden bringen kann. In Bezug auf die Erhaltung von größern Tieren haben sich namentlich die Fürsten verschiedener Länder ein großes Verdienst erworben, so des Auerochsen (Wisent) im Bialoviczer Wald, des Elchs an der Kurischen Nehrung, des Steinbocks in den Savoyer Alpen, des Bibers an der Elbe u. s. w. In Nordamerika: der Schutz des Seelöwen am Klipphaus bei San-Francisco; die Erhebung des Dellowstonegebiets zum Nationalpark und das Büffelschutzgesetz in Canada. Auch ist der T. bereits zu einem internationalen herangewachsen, indem die unmenschliche Schlächterei unter den Walen und Robben nicht nur einzelne Arten bereits gänzlich vernichtet, wie die Stellersche Seekuh, sondern andere schon dem Aussterben nahe gebracht und den betreffenden Fang teilweise in Frage gestellt hat. Als erster Schritt dagegen ist das deutsche Reichsgesetz vom 4. Dez. 1876 (und die hierauf bezügliche Verordnung vom 29. März 1877) zu betrachten, welches der Massenvertilgung der Robben in den nordischen Gewässern entgegentritt. Litteratur. An Zeitschriften zum Zweck des T. existieren in Deutschland: „Ibiso (Berl.), Tierfreundo (Kref.), «Allgemeine Tierschutz-Zeitschrifto (Darmst.), Andralus » (Dresd.), 4Zeitschrift des Verbandes Rhein.-Westfälischer Tierschutzvereines (Köln), «Tierfreund (Stuttg.), Cimbriap (Schleswig) und «Der Tier- und Menschenfreunde (Dresd.). Unter den zahlreichen Schriften sind hervorzuheben: Glogers, Vogelschutzschriftend (neu herausg. und bearb. von Ruß und Dürigen, Lpz. 1882 fg.); ferner die Schriften von Giebel, Martin, von Tschudi und von Tschusi; endlich Borggreves 4 Vogelschutzfrage » (Berl. 1878).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 693Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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