FeedTrausportversicherung
VerkehrBrockhaus 1882

Trausportversicherung, im engern Sinne so genannt zum Unterschiede von der Seeversicherung (s. d.), ist Versicherung gegen die Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung, welchen Transportmittel (Wagen, Schiffe u. s. w.) sowohl wie Güter und Wertsendungen (Valoren) auf dem Transport ausgesetzt sind, zu Lande (per Achse und Eisenbahn) und auf Flüssen (Binnengeschäft). Die Versicherung des Transports auf Eisenbahnen war eine notwendige Folge der Ausdehnung des Schienennetzes und dient wesentlich der Erleichterung und Sicherung des Verkehrs. Die meist auf Aktien gegründeten Transportversicherungs-Gesellschaften betreiben gewöhnlich die Seeversicherung als Hauptgeschäftszweig, oder andere Assekuranzbranchen nebenbei, z. B. Unfall⸗ oder Feuerversicherung. Die meisten der T. dienenden zahlreichen Institute gehören einem «Internationalen Transporto oder einem Valorenversicherungsverband an und haben emeinsame Versicherungsbedingungen vereinbart. isenbahnverwaltungen und Spediteure u. s. w. pflegen für den Transportschutz, den sie gesetzlich arantieren müssen, bei Transportversicherungs-Anstalten se fl chal-oder Generalpolicen zu nehmen, durch die sie für jeden Anspruch aus Transportschäden gedeckt sind. Doch ist auch Versicherung getrennt möglich für einzelne bestimmte Reisen und Routen oder auf gewisse Zeiträume, z. B. nach Meßplätzen. Die Haftung des Frachtführers aus dem Transportvertrage erlischt meist erst mit erfolgter Auslieferung der Güter nach Beendigung des Transports am Bestimmungsorte. Eine Abart ist die bei Eisenbahnen übliche Lieferfristversicherung, d. i. die Garantie für rechtzeitige Ankunft der Güter am Ablieferungsorte. Auch bei der T. ist die Rückversicherung (s. d.) eine wichtige und unentbehrliche Hilfseinrichtung. Der direkte Versicherer behält auch hier auf ein Fahrzeug nur ein gewisses Maximum für eigene Rechnung. Der Wert der gegen Binnentransportschäden geschützten flottanten Güter ist bedeutend, die Prämie bei dem im Vergleich zur Seegefahr nur geringen Risiko sehr gering und die Gelegenheit, das Versicherungsbedürfnis der Handelswelt zu befriedigen, in genügendem Maße vorhanden, in Deutschland bei den Anstalten dieser Branche in Berlin, Hamburg, Stettin, Bremen, Mannheim, Köln, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Leipzig, Dresden, Magdeburg, .7 Gladbach, Erfurt, Breslau, Aachen, Wesel, Heilbronn u. s. w., in der Schweiz in St. Gallen, Neuchätel, Zürich und Basel, in Osterreich-Ungarn in Wien, Triest und Pest. Bei deutschen Aktiengesellschaften sind gegen die Gefahren des See⸗, Fluß-und Landtransports über 5 Milliarden Mark versichert. Ein wichtiger Zweig der Transportassekuranz ist die Valorenversicherung. Dieselbe entstand, als den Schutzbedürfnissen des Verkehrs der geringe Ersatz nicht mehr genügte, den die Post, im Besihe des Monopols für den Wertversand, für Verluste an deklarierten Sendungen, die eine bestimmte Versicherungsgebühr haf en müssen, leistete. Die Palorendersicherung haftet gegen billigere Prämie für den Verlust oder Schaden, von welchem versicherte iehstahl, unter während der Reise durch Raub, Diebstahl, Unterschlagung, Abhandenkommen oder irgend einen andern Unfall betroffen werden. Die Haftpflicht der Versicherungsgesellschaft beginnt mit der durch eine Empfangsbescheinigung beurkundeten Übernahme der versicherten Valoren seitens der Post und endet, sobald dieselben von der letztern am Bestimmungsorte abgeliefert sind. Der volle Wert der in dem versicherten Wertstück enthaltenen Valoren ist der Versicherungswert. Die Versicherungssumme darf den Wert des Inhalts nicht übersteigen; soweit dies dennoch der Fall, hat die Versicherung keine rechtliche Geltung. Die zu versichernden Valoren können nun nicht nur durch Vermittelung der Post, sondern auch durch Transportunternehmungen, deren sich jene zur Beförderung bedient, oder auch durch direkte Vermittelung von Messagerien, Eisenbahnen oder Sendungen d versendet werden. Die versicherten Sendungen dürfen bloß enthalten: Effekten, Wechsel, Checks, Papiergeld, Coupons, Edelsteine, echte Perlen, Gold, Silber und Platin. Die Versicherung wird in der Weise abgeschlossen, daß ein für allemal von der betreffenden Gesellschaft eine Generalpolice gelöst wird, mit welcher man zugleich ein Transportbuch erhält, in welches unmittelbar vor Versand alle zu expedierenden Wertstücke eingetragen werden, während der tägliche Versand durch eigene Avisbriefe der Gesellschaft angezeigt wird. Vgl. Schneider, Von Haverien und Seeversicherungeno (Brem. 1875); Morel, «Kurze Übersicht und Vergleichung der gewöhnlichen Bedingungen und Usancen bei Seeversicherungen auf den Hauptversicherungsplätzen Europaso (Hamb. 1840).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 804Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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