FeedTransportausweis
Recht & StaatBrockhaus 1882

Transportausweis nennt man eine amtliche Ausfertigung, welche Nachweis über den zoll⸗ oder steuerrechtlichen Ursprung selcher Gegenstände gibt, die 98 dem Transport einer besondern Kontrolle durch Organe der Zoll-oder Steuerverwaltung unterliegen (Transportkontrolle), möge dieser Transport von Ort zu Ort oder innerhalb des Orts, beziehungsweise, wie namentlich bei zollpflichtigen Waren, im Grenzbezirk (s. d.), oder im Binnenlande (. Binnenlinie) oder auch, wie insbesondere bei verbrauchssteuerpflichtigen Gegenständen, im Innern des Landes selbst sich bewegen. Zu dem T. gustaen nach Befinden auch Begleitscheine und Zollquittungen. (S. Legitimationsschein.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 804Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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