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Recht & StaatBrockhaus 1882

Traufrecht nennt man die Servitut, vermöge welcher der Besitzer eines Grundstücks das Recht hat, das Regenwasser auf das Grundstück des Nachbarn ablaufen zu lassen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 812Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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