FeedTreppe (Stiege)
TechnikBrockhaus 1882

Treppe (Stiege), die bauliche Vorrichtung, welche das Hinaufsteigen aus niedriger gelegenen zu höher liegenden Räumen vermittelt oder die gangbare Verbindung zweier Fußböden von verschiedener Höhe. Sie besteht aus einzelnen, gleich hohen und breiten Absätzen (Stufen), deren Maßverhältnisse der menschlichen normalen Schrittlänge sich anpassen müssen (z. B. 17 em Steigung oder Höhe bei 30 em Auftritt oder Breite). Die T. werden aus Holz, aus Stein oder Eisen konstruiert. Ihrer allgemeinen Beschaffenheit nach kann man sie in Freitreppen, d. h. solche, die, unter freiem Himmel liegend, zu einem erhöhten Orte hinaufführen, und in in nere T., die innerhalb des Hauses oder in einem besondern Treppenhaufe angebracht sind, einteilen. Zu den berühmtesten Beispielen der ersten Art Cbörte im Altertume die neuerdings aufgedeckte T., welche zur Akropolis von Athen hinaufführte und auf die Propyläen mündete. Der Konstruktion nach kann man noch T. mit unterstützten und freitragenden Stufen unterscheiden. Bei erstern ruhen die Stufen mit beiden Enden auf Mauern auf, bei letztern sind sie nur mit einem Ende vermauert, am andern frei. Endlich unterscheidet man noch Haupt-⸗ und Nebentreppen, beziehungsweise Stockwerks⸗, Keller⸗ und Bodentreppen u. s. w. Haupterfordernisse einer T. sind Sicherheit und Bequemlichkeit. Erstere wird durch solide, nach Erfordern feuersichere Konstruktion, durch Geländer⸗ oder Ballustradenabschluß und hinreichende direkte Beleuchtung durch Seiten- oder Oberlicht erzielt; letztere durch passende Maßverhältnisse (Breite, Auftrittfläche, Steighöhe), durch Anlage von Podesten oder Ruheplätzen und durch richtige Lage und leichte Verbindung mit den Vorräumen der Zimmer erreicht. Am bequemsten sind die T. mit geraden, gleich breiten Stufen, weniger bequem diejenigen mit Wendelstufen, die sich radial um eine Spindel reihen (Wendeltreppen). Bei solchen Wendeltreppen, die allerdings den geringsten Raum beanspruchen, fallen die Podeste meist weg. Gewöhnliche T. sind in der Regel einarmig, d. h. sie bestehen aus einer einzigen, wenn auch ununterbrochenen Stufenreihe. In öffentlichen Gebäuden, Palästen etc. kommen aber oft mehrarmige oder Doppeltreppen vor, die entweder einen Antritt und mehrere Austritte haben, oder umgekehrt. Der Mittelarm ist dann stets breiter als die Seitenarme. Die Treppenhäuser bildet man gern in reicher künstlerischer Ausstattung durch, wie z. B. an dem Prachtbau des Neuen Museums in Berlin. Dabei kommt es darauf an, nicht allein die umgebenden Wandflächen mit Werken bildender Kunst zu zieren, sondern besonders auch die zu den Seiten der T. sich bildenden Flächen, die sog. Treppenwangen, künstlerisch zu beleben.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 826Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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