FeedTriumvirn
Recht & StaatBrockhaus 1882

Triumvirn, Triumviri oder Tresviri, d. h. Dreimänner, nannte man in Rom mehrere aus drei Personen bestehende obrigkeitliche Kollegien teils stehenden, teils vorübergehenden Charakters, deren Bestimmung durch einen Zusatz näher angegeben wird. Stehenden Charakter wenigstens seit 289 v. Chr. hatten die triumviri capitales, auch nocturni genannt, untergeordnete Beamte, die mit der nächtlichen Polizeiaufsicht über die Stadt Rom, sowie mit der Vollziehung der Strafurteile und mit einer geringfügigen Polizeigerichtsbärkeit, s owie mit gewissen Hilfeleistungen bei der Civilrechtspflege beauftragt wurden. Ob sie schon seit um 287 v. Chr. als Magistrate niedrigerer Ordnung vom Volke gewählt worden, ist streitig. Ebenso waren die triumviri monetales ein stehendes Magistratskollegium ebenfalls geringerer Ordnung, als Münzmeister. übrigens wurde dieses Amt wohl erst nach dem Bundesgenossenkriege ein stehendes; früher wurden Münzmeister nur außerordentlicherweise gewählt. Bloß außerordentlicher-oder vorübergehenderweise kommen z. B. vor triumviri coloniae deducendae, Kommissare für Gründung einer Kolonie. Uneigentlich heißt Triumvirät die Verbindung von Cäsar, Pompejus und Crassus im J. 60, wiederholt im J. 56 (s. Rom und Römisches Reich), denn diese Verbindung hatte keinen offiziellen Charakter. Dagegen ließen sich die im I. 43 zusammentretenden Antonius, Octavian und Lepidus formell durch ein Gesetz als triumviri reipublicae constituendae, d. h. als Bevollmächtigte zur Neuordnung des Staats, zuerst auf fünf, dann auf fünf weitere Jahre bestallen. Sie waren also wirkliche, wenn auch außerordentliche Magistrate mit unbegrenzter Vollmacht.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 855Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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