Duumviri (oder Duoviri) hießen im alten Rom zwei Männer, welche von Staats wegen einen Auftrag hatten, der als nähere Bestimmung dem Worte D. beigegeben wurde, wie dies in andern Fällen, wo drei, vier, fünf, fechs oder mehr Männer einen solchen Auftrag erhielten, ebenso geschah. Namentlich 16 es schon in der ältesten Zeit Duoviri perduellionis oder richtiger wohl perduellioni judicandae, welche als Richter über Perduellio (s.d.) bestellt wurden, bis im Laufe der Zeit dieses Verfahren abkam. Ferner wurden in republikanischer Zeit stets durch Volksbeschluß Kommissare eingesetzt für Vergebung eines Tempelbaues an Unternehmer (D. aedi locandae), wie für Einweihung eines solchen (D. aedi dedicandae). Sodann wurden seit 311 v. Chr. regelmäßig, wenn es erforderlich schien, je zwei unter den Konsuln stehende Flottenführer (D. navales) gewählt. Außerdem aber hießen Duoviri mit dem Zusatz jure (alte Dativform für juri) dicundo, 32 Zweimänner für Rechtsprechung, die höchsten Beamten in den röm. Kolonien und Municipien, wofern nicht die Magistrate in diesen ihre alten Titel als Diktatoren, Prätoren, auch Konsuln beibehielten oder die Rechtsprechung in ihnen durch einen vom Prätor ernannten oder auch vom Volke erwählten Präfekten ausgeübt wurde, in welchem Falle diese Gemeinden eigentlich Praefecturae hießen. In den Municipien war statt Duoviri der Name Quattuorviri, Viermänner, häufiger; in diese Quattuorviri waren dann die zwei Ädilen mit eingerechnet; in den Kolonien überwog dagegen der Name Duoviri. Die Duoviri standen nur unter röm. Oberhoheit, die aber in die innere Verwaltung sich nicht einmengte, und hatten namentlich den Vorsitz in der Volksversammlung, in den Sitzungen des Rats lder Decurionen) und, unter Beobachtung der vom röm. Prätor erlassenen Edikte und mit gewissen Beschränkungen, die Gerichtsbarkeit in Kriminal⸗ und Civilsachen.