Turniere nennt man die im Mittelalter üblichen kriegerischen Kampfspiele, welche entweder bei festlichen Gelegenheiten an fürstl. Höfen oder auch sonst besonders veranstaltet wurden. Der Ursprung dieser Kampfspiele ist ungewiß; doch nehmen gewöhnlich die Franzosen die Ehre der ersten Einführung für sich in Anspruch. Bei ihnen soll zuerst (durch Gottfried von Preuilly, gest. 1068) die nachher übliche Turnierordnung eingerichtet sein. In Deutschland wird zuerst im J. 1127 ein T. (torneamentum) erwähnt. Das T. war seinem eigentlichen Zwecke nach nur eine Übung in den Waffen während des Friedens, namentlich der Ritter. Später kamen zwar auch Fußkämpfe auf, doch blieben die Kämpfe zu Pferde immer die Hauptsache. Anfangs von einzelnen Fürsten und Herren bei besondern Gelegenheiten veranstaltet, bildeten sich später sog. Turniergesellschaften welche zu bestimmten Zeiten diese Kampfspiele abhielten In Frankreich waren die T. zahlreicher als in Deutschland. Die Einrichtung derselben war durch bestimmte Vorschriften, Gesetze u. s. w. streng regelt und hatte sich mit der Zeit mehr und mehr befestigt. Zur Teilnahme an den T. wurden nur Adelige zugelassen, welche eine gewisse, in einzelnen Ländern und zu verschiedenen Zeiten bes onders fest gesetzte Anzahl von Ahnen aufweisen konnten. Die Turnierfähigkeit der einzelnen Ritter wurde durch den Herold mittels einer besonders vorzunehmenden Wappen⸗ und Helmschau untersucht. Zu dieser Schau wurden auf einem besonders be tiumt Platze Schild und Helm eines jeden zum T. gek menen Ritters aufgestellt. Offentlicher Aufruß d urch den Herold, der die aufgestellten Schilde und H geprüft hatte, entschied dann über die Unbesch Aten: heit der Ritterwürde der Einzelnen. Di 6 Aufstellung der Schilde und Helme behufs der mnier, fähigkeit ist der Grund fur die Bildun der Wappen, wie sie noch gegenwärtig beitehen. V r Veginn des T. wurden durch die Herolde die allgem — Gesetze und speziellen Bestimmungen dorge. 5 2. 0 die Waffen der Kämpfenden untersucht. Der Platz, wo das Kampfspiel abgehalten wurd hieß Turnierplatz; die Einfriedigung nannt wait rieswärtel, deren Pflicht hauptfachlich darint! den zu stiften und die in Gef r sndlichen zu schützen. An den Seiten der Schranken Tribü Richten. Schranken waren wöhn lch die Preife an für Damen, deren eine gefür die 4• und nicht teilnehmenden Ritter. Die Waffen bei dem T. bestanden in der Lanze und dem Schilde. Der Kampf mit der Lanze oder das Lanzenbrechen war wieder sehr verschieden, z. B. über eine Schranke; aber allgemein durfte der Stoß nur nach dem Kopfe oder der Brust geführt werden. Traf der Stoß so, daß einer der Kämpfer zu Boden fiel, so war er aus dem Sattel gehoben. Offnete einer das Visier, so war der Kamyf beendigt. Außer dem Kampfe mit der Lanze war auch der Fußlampf gebräuchlich, aber seltener; hier wurden Schwert und Streitart gebraucht. Später arteten die T. vielfach aus. Viele Ritter mußten bei diesem Spiele mit dem Tode büßen, und es erfolgten nun Verbote gegen dieselben von geistlichen und weltlichen ürsten. Papst Innocenz II. verbot sogar das ehriche Begrähnis der in einem T. gefallenen Ritter. Allein die T. dauerten fort, namentlich in Frankreich, wo erst der auf eine im T. erhaltene Wunde erfolgte Tod Heinrichs II. eine Abnahme derselben herbeiführte. An die Stelle der T. traten die Ringelrennen oder Karussells (s. d.).