Ule (Otto), naturwissenschaftlicher Schriftsteller, geb. 22. Jan. 1820 zu Lossow, einem Dorfe bei Frankfurt a. O., studierte zu Halle und Berlin Mathematik und Naturwissenschaften und war 1845— 48 Lehrer am Gymnasium in Frankfurt a. O. Hierauf leitete er die von dem Prediger Hildenhagen zu Quetz bei Halle gegründete Fortbildungsschule und wandte sich 1851 nach Halle, um sich daselbst der akademischen Laufbahn zu widmen. Außer einer kleinen philos. Schrift: «Die Raumtheorie des Aristoteles und Kantse (Halle 1850), veröffentlichte er «Das Weltallo (3 Bde., Halle 1850; 3. Aufl. 1859), welches seinen Ruf als populär-naturwissenschaftlicher Schriftsteller begründete. Im J. 1852 begann er die Zeitschrift KDie Natur », welche er anfangs mit Karl Müller und Roßmäßler, dann mit Müller allein herausgab. Von U.s übrigen Arbeiten sind hervorzuheben: „Physik. Bilder v (2 Bde., Halle 1854—57), die mehrfach übersetzten „Wunder der Sternenwelte (Lpz. 1860; 2. Aufl. von Klein, 1877), 4Populäre Naturlehres (Lpz. 1865—67), 4„Warum und Weils» (Berl. 1868; 4. Aufl. von Langhoff, Berl. 1877), «Ausgewählte kleinere naturwissenschaftliche Schriftene (Bd. 1—5, Lpz. 1865—68). Im Verein mit Petermann eifrig für das Zustandekommen einer deutschen Expedition nach Innerafrika zur Aufsuchung Eduard Vogels wirkend, veröffentlichte er hierbei »Die neuesten Entdeckungen in Afrika, Australien und der arktischen Polarwelte (Lpz. 1861). In den J. 1863—66 vertrat U. Halle und den Saalkreis im preuß. Abgeordnetenhause, wo er der Fortschrittspartei angehörte. Er starb zu Halle 6. Aug. 1876. uuleaborg (finn. Oulu), Stadt im nördl. Teile des Großfürstentums Finland, an der Mündung des Oulujoki oder Uleä-elf in den Bottnischen Meerbusen, wurde 1605 vom König Karl IX. von Schweden angelegt und nach dem großen Brande von 1822 freundlicher und geräumiger neu aufgebaut. Sie hat zwei Luceen und mehrere andere Lehranstalten, auch einige Fabriken und zählt (1883) 10665 E. Der auswärtige Handel ist bedeutend: die Ausfuhr besteht meistens aus Holzwaren, Teer und Butter, die Einfuhr aus Kolonial⸗ und Manufakturwaren und Getreide. Die Stadt hat mehrere Schiffswerfte und einen bedeutenden Teerhof, welche beide 1854 von den Engländern unter Admiral Plumridge verbrannt wurden. U. ist Sitz des Gouverneurs von Uleaäborgs-Län oder-Gouvernement, welches die ganze nördl. Hälfte von Finland umfaßt mit einem Areal von 165641 und (1883) 218507 E. Von diesem großen Flächenraum ist aber nur die Küstengegend am Bottnischen Meerbusen nanß Teite bebaut und bevölkert. Die innern und östl. Teile des Landes bestehen meist aus großen Wäldern und Morästen. Ulema (arab., d. i. Wissende) nennt man in der Türkei den Stand der Rechts⸗ und der Gottesgelehrten, welche nach islamitischem Grundsatze beide gleichmäßig ihre Wissenschaft aus dem Worte Gottes, d. h. dem Koran, aus dessen Kommentatoren und der ihm entflossenen bürgerlichen Gesetzgebung ziehen. Die U. zerfallen in drei Abteilungen: 1) die Imame oder Kultusdiener: 2) die Mufti oder Gesetzausleger und 3) die Kadhi oder Richter. Von den Imamen haben nur gewisse Würdenträger, Prediger und Religionslehrer, Anspruch auf den Ulemarang; den Mufti und Kadhi dagegen gebührt derselbe ausnahmslos. Von diesen beiden letztern sind die Kadhis die höher stehenden. Jedoch wird das Oberhaupt des Gesamtstandes, der Scheich-ul-Islam (der Alte des Islam), gewöhnlich in Europa Großmufti geheißen, ausschließlich den Muftis entnommen. Diese letztern gelten in Beziehung auf ihre geistliche Würde alle gleich. Dagegen besteht unter den Richtern ein Rangunterschied, nach welchem zwei Kaziasker (Heerrichter), einer für Anatolien und einer für Rumelien, an der Spitze der Körperschaft stehen. Auf diese folgen die mit besonders wichtigen Jurisdiktionen betrauten Kadhi-Mollas, dann die diesen untergeordneten Kadhis, und endlich die Naibs oder Beisitzer. Für Streitigkeiten über Stiftungsgüter (Vakuf) gibt es besondere Richter, die den Titel Mufettisch führen. Der Kadhi residiert in einem Amts-Raza⸗) Vorort; der Kadhi-Molla der Regel nach in einer Provinzial⸗ (Sandschak-) oder Generalstatthalterschafts-(Vilajet) Hauptstadt. Der Instanzenzug geht von jenem auf diesen und in gewissen Fällen weiter auf das Tribunal des Kaziasker in Konstantinopel. Die Gerichte der Kadhi heißen Mehkemeh. Früher waren dieselben für alle Civil⸗ und Kriminalfälle kompetent. Seit den Reformen der Neuzeit ist ihre Befugnis sogar in Civilfällen eine beschränkte, indem ihnen Handelsgerichte (tüdjaret-mehkemessi) und Kriminalgerichte (djenajet mehkemessi) zur Seite gestellt wurden. ——7 Ulenspegel, s. Eulenspiegel.