FeedUrsulinerinnen
ReligionBrockhaus 1882

Ursulinerinnen, eine zu Ehren der heil. Ursula durch die heil. Angela Merici aus Brescia 1537 gestiftete, von Paul IV. 1544 bestätigte Schwesterschaft für Armen⸗ und Krankenpflege, anfangs ohne gemeinsames klösterliches Leben. Erst 1614 gab sich die Schwesterschaft zu Paris eine klösterliche Verfassung; seitdem verbreitete sich der Orden schnell in Italien, Frankreich, den Niederlanden, Deutschland u. s. w. und konstituierte eine Menge Kongregationen mit manchen Eigentümlichkeiten. Alle befolgen die Augustinische Regel, stehen unter der Aufsicht des Bischofs, in dessen Sprengel ihre Klöster sind, legen die Klostergelübde ab, beschäftigen sich mit Armen⸗ und Krankenpflege, mit dem Unterricht junger Mädchen und werden im Kloster unter der Aufsicht einer Superiorin gehalten. Die wichtigsten Kongregationen sind: die Kongregation von Lyon, gestiftet von Franziska von Bermond oder von Jesus Maria 1619; die Kongregation von Tulle, gestiftet von Antoinette Nicolon und von Urban VIII. 1623 bestätigt; die Kongregation von Bordeaur, gestiftet von Franziska de Cazeres de la Croix 1617; die Kongregation von der Darstellung Unserer Lieben Frauen zu Avignon, gestiftet von Lucreti Gastineau 1637; die Kongregation zu Toulouse, von Margareta von Vigier 161⁷ egründet; die Kongregation von Dijon, welche Franziska von Kaintonge 1619stiftete. Die wichtigste Kongregation in Frankreich ist die von Paris, ge. stiftet von Cäcilie de Belloye 1604 sie befolgte bis 1640 die gewöhnliche Regel, erhielt aber durch Urban VIII. reform. Konstitutionen. Nach ihrem Muster sind die meisten Klöster der U. in Deutschland eingerichtet worden. Unter den ital. Kongregationen dieser Klosterfrauen sind besonders zu erwähnen: die U. der heil. Rufina und Secunda zu Rom, gestiftet von Franziska von Manjoux und Franziska von Gourcy unter Paul V.; sie legen keine Gelübde ab. Ferner die U. von der Kongregation zu Parma, gestiftet durch den Herzog Ranuzio Farnese 1573; die Ordensschwestern von der Kongregation von Foligno, 1600, und von Urbino, gestiftet 1621, beide durch Paul von Foligno. Durch das Gesetz vom 31. Mai 1875 wurden wie die übrigen Orden und ordensähnlichen Kongregationen auch die U. vom Gebiete der preuß. Monarchie ausgeschlossen. Sie wandten sich meist nach Frankreich und den Niederlanden. Vgl. St.⸗Foix, KAnuales de l'ordre de Sainte-Ursule (Clermont 1858).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 75Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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