Utrechter Friede heißt der Friede, welcher den Spanischen Erbfolgekrieg (s. d.) beendigte. Er machte insofern Epoche in der Geschichte des europ. Gleichgewichts, als er die franz. Eroberungspolitik in feste Schranken zurückwies und dem brit. Einsluß im europ. Staatensystem das Hauptgewicht verschaffte. Ludwig XIV. von Frankreich und sein Enkel, Philipp V. von Spanien, hatten einen langen Kampf bestanden gegen die große europ. Koalition, welche den Erzherzog Karl von Ssterreich auf den span. Thron erheben wollte. Aber als nun dieser als Kaiser Karl VI. den österr. und deutschen Thron 1711 bestieg, mußte sich die Politik der Verbündeten modifizieren, und sie zeigten sich bereit, Philipp V. anzuerkennen, da eine Vereinigung Spaniens mit Ssterreich das europ. Gleichgewicht ganz gestört hätte. Großbritannien ging mit dem Beispiel voran. Nach längern Verhandlungen unterzeichnete der Minister Bolingbroke 8. Okt. 1711 die Friedenspräliminarien, die den Verbündeten zunächst nur als Projekt mitgeteilt wurden. Obwohl Karl VI. auf Fortsetzung des Kriegs bestand, ward doch ein Friedenskongreß in Utrecht 29. Jan. 1712 eröffnet und allmählich von allen kriegführenden Mächten beschickt. Die Verhandlungen zogen sich in die Länge, sodaß Bolingbroke in Begleitung Priors nach Paris reiste und mit dem franz. Minister Graf Torcy in direkten Verkehr trat, um die Sache zu beschleunigen. Vor allem ward der völkerrechtliche Grundsatz sanktioniert, daß die Kronen Frankreich und Spanien niemals auf Einem Haupte vereinigt werden dürften. Zu dem Ende mußten die Prinzen der span. und der franz. Linie des Hauses Bourbon im Nov. 171²2 wechselseitige Verzichtleistungen ausstellen. Am 11. April 1713 kamen zunächst fünf Friedenstraktate zum Abschluß zwischen Frankreich einerseits, Großbritannien, der Niederländischen Resens. Preußen, Portugal und Savoyen andererseits. Dann schloß Spanien 13. Juli 1713 zwei Friedensverträge mit Großbritannien und Savoyen. Der Friede zwischen Spanien und der Niederländischen Republik folgte erst 26. Juni 1714, zwischen Spanien und Portugal 6. Febr. 1715. Der wesentlichste Inhalt dieser neun Traktate, die man unter dem Namen des Utrechter Friedens zusammenfaßt, ist folgender. Großbritannien erhielt Gibraltar, Minorca, die franz. Besitzungen an der Hudsonsbai, Neufundland und Acadia, den franz. Teil der westind. Insel St. Christoph und den sog. Assiento (s. d.) im span. Amerika. Außerdem mußte Frankreich die sog. protestantische Erbfolge des Hauses Hannover in Großbritannien anerkennen, sowie auch sich verpflichten, den Prätendenten Jakob III. auszuweisen und Dünkirchen zu schleifen. Die Niederländische Republik erhielt eine sog. Barriere gegen Frankreich, d. h. es wurde ihr das Besatzungsrecht in mehrern festen Plätzen an der franz.⸗belg. Grenze gewährleistet. (S. Barrièretraktat.) Zu dem Zweck wurden die span. Niederlande vorläufig der Republik übergeben, um dieselben nach Abschluß eines entsprechenden Barrièretraktats an Österreich zu überliefern. Auch ward die Sperrung der Schelde, wie seit dem Westfälischen Frieden, aufrecht erhalten. Preußen überließ seine Erbrechte auf das Fürstentum Orange an Frankreich, wogegen es das vormals span. Obergeldern erhielt, und erlangte die Anerkennung seines neuen Königstitels. Der Herzog von Savoyen bekam die Insel Sicilien mit dem Königstitel. Portugal erlangte eine vorteilhafte Berichtigung der Nordgrenze Brasiliens, sowie auch die Rückgabe der portug. Kolonie del Sacramento (im jetzigen Staate Uruguay). Der Besitzstand Frankreichs blieb im übrigen unverändert, wie nach dem Frieden von Ryswijk (s. d.). König Philipp V. behielt Spanien mit den Kolonien, während die span. Niederlande, Mailand, Neapel und die Insel Sardinien für Kaiser Karl VI. bestimmt wurden. Doch wollte dieser sich damit nicht begnügen und setzte mit Hilfe des Deutschen Reichs noch eine Zeit lang den Krieg fort. Erst zu Rastatt (s. d.) 6. März 1714 und zu Baden (s. d.) in der Schweiz 7. Sept. 1714 kam der Friede zwischen Kaiser und Reich einerseits, Frankreich andererseits zu Stande. Der Spanische Erbfolgekrieg nahm damit ein Ende. Kaiser Karl VI. und König Philipp V. versöhnten sich jedoch erst durch den Friedens- und Allianztraktat zu Wien 30. April 1725, der die Stipulationen des Utrechter Friedens bestätigte. Vgl. „Histoire du congrès et de la paix d'Utrecht, comme aussi de celle de Rastatt et de Bade (Utr. 1716); Mahon, Iistory of the war of succession in Spaino (Lond. 1832).