Verhältnis ist die Beziehung des einen auf ein anderes. Eine Verhältnisbestimmung ist daher eine solche, welche einem Dinge oder einem Begriffe nicht an sich selbst, sondern nur in seiner Beziehung auf ein anderes, in einer Vergleichung mit dem letztern zukommt. Verhältnisbegriffe oder relative Begriffe heißen solche, deren Bedeutung auf einer Vergleichung mit andern beruht, die also einander voraussetzen. So sind z. B. groß und klein, rechts und links, Altern und Kind relative Begriffe. Jeder solche Begriff verlangt ein Correlatum, d. h. ein Mitbezogenes. In der Mathematik versteht man unter Verhältnis die quantitative Beziehung gleichartiger Größen; die Antwort auf die Frage, wieviel mal so groß die erste ist als die zweite, wieviel mal die zweite in der ersten enthalten ist. Z. B. das V. der Mark zum Pfennig ist 100. Das V. von zwei Größen wird durch Messung derselben, von zwei Zahlen durch Division gefunden. Die Vergleichung von V. mit Rücksicht auf Inkommensurabilität ist in Euklids «Elementenv abgehandelt. Daher wurde das V. geometrisch genannt von denen, welche die Differenz von zwei Größen als das arithmetische Verhältnis derselben bezeichneten zur Beantwortung der Frage, um wieviel die erste Größe größer ist als die zweite.